Was wussten die Deutschen?

Wie kam es zu der verhängnisvollen Entwicklung, welche das nationalsozialistische Regime hervorbrachte? Wurde die Zeit umfassend aufgearbeitet? Warum werden heute immer noch Akten von Alliierten und Bundesregierung aus der Nachkriegszeit geheim gehalten?

Die Beantwortung dieser Fragen erforderte einen möglichst weiten Blick auf das 20. Jahrhundert, sodass dieser Artikel insbesondere auch in Zusammenhang mit Die Anfänge von BND, CIA und der Kalte Krieg, sowie Stunde Null in Deutschland – Informanten, Spione und Bruderschaften (Arbeitstitel) gelesen werden kann.

Vom 2. Deutschen Reich zum Schattenstaat 4.0

Von ca. 150.000 nationalsozialistischen Kriegsverbrechern wurden allenfalls 50.000 (gerade las ich von 80.000) verurteilt. Tausenden wurden in den USA Unterschlupf geboten, weitere Tausende landeten in Südamerika, Nord- und Südafrika oder auf den Philippinen. Viele blieben einfach im Land und hofften in Deutschland unterzutauchen, bzw. um Politiker zu werden oder ihre Posten in Industrie, Wirtschaft und Militär oder als wissenschaftliche Akademiker wieder aufzunehmen (s. hierzu auch Das Rätsel der kommunistischen Nazis und Nazis in Südamerika).

Für flüchtige Nazi-Kriegsverbrecher gab es in den auf das offizielle Kriegsende folgenden Jahren hauptsächlich zwei Möglichkeiten Deutschland zu verlassen (denn niemand wollte von den Russen gefangen genommen werden und Frankreich, selbst das deutschsprachige Elsaß versprach nicht die erhoffte Sicherheit): in Richtung Norden, über Dänemark und Norwegen, oder über die sogenannte Rattenlinie, die von Bayern ausgehend über die Schweiz oder Österreich Italien als erste Zwischenstation zum Ziel hatte.

Die Ereignisse liegen nun schon mehr als 2 Generationen zurück und man könnte wohl annehmen, dass die Sache sich spätestens mit dem altersbedingten Tod vieler Verantwortlicher nationalsozialistischer Politik und Gräueltaten erledigt hätte. Gegner dieser Ansicht werfen zu Recht ein, dass das Dritte Reich selbst nach der offziellen Niederlage nicht aufhörte, seine Schatten zu werfen. Und dass das Ende des zweiten Weltkrieges keineswegs ein gesellschaftliches Kernproblem zu lösen im Stande war, welches durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten vorübergehend einen neuen Kulminationspunkt erreichte.

Die These des Autors ist, dass nationalsozialistische Netzwerke sowohl finanzieller als auch politischer Art in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts weiterhin einen mehr oder weniger verdeckten Einfluss auf das Weltgeschehen ausübten.

In diesem Teil gilt es jedoch zunächst zu klären, wie es zu der Katastrophe kam. Was war da los, als die Nazis an die Macht kamen? Hat’s wieder keiner wissen können?

Dies ist keine Geschichte

Eine Geschichte, welche von der vorletzten Jahrhundertwende bis in die Gegenwart reichen soll, ist natürlich von vorne herein mit gewissen Unzulänglichkeiten behaftet. Der Forscher mag Jahrzehnte lang in Archiven stöbern und eine weitaus umfassendere Arbeit abliefern, als es dem Autor möglich ist, und dennoch wird er nur einen Ausschnitt, eine Selektion fertig bringen. Der Historiker schneidet gleichsam eine hauchdünne Scheibe aus dem Apfel Geschichte und behauptet dann über seinen Querschnitt: Dies ist ein Apfel!
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Dies ist keine Pfeife. (René Margritte, 1929)

Für den Betrachter des Bildes von René Margritte stellt sich die Frage, wie die Bildunterschrift „Dies ist keine Pfeife.“ unter der zweifelsfrei abgebildeten Pfeife zu deuten ist, und die Antwort lautet:

Das Abbild einer Pfeife ist alles andere, aber es ist keine echte Pfeife.

Und so geht es auch dem Historiker (damit meine ich nicht wirklich mich), der versucht einen allgemeinen Überblick über einen größeren geschichtlichen Zeitraum zu bieten. Unweigerlich wird seiner Darstellung der Makel der Unvollständigkeit, wenn nicht Einseitigkeit anhaften.

Im vorliegenden Artikel werden verschiedene Mosaiksteine einer Zeit angeboten, die nach wie vor irgendwie surreal erscheint. Es soll dabei weniger um die großen Verführer und Täter im Nationalsozialismus gehen, als vielmehr um die Menschen und Mechanismen, die im Kleinen walteten, und den Erfolg des Nationalsozialismus im Grunde genommen erst ermöglichten. Die Schuldfrage wird gestellt, aber nicht wirklich beantwortet. Es geht um Mitläufer, Denunzianten, Gaffer, aber auch um die Mechanismen, durch welche die Nationalsozialisten die Macht übernehmen konnten. Und wie das Debakel später – mehr oder wahrscheinlich weniger – aufgearbeitet wurde.

Persönliche und familiäre Daten

Obgleich es durchaus persönliche oder familiengeschichtliche Aspekte gibt, welche indirekt diese kleine Untersuchung beeinflusst haben, spielen diese in der größeren Geschichte keine Rolle. Der deutsche Teil meiner Familie war meines Wissens weder besonders im Nationalsozialismus engagiert, noch zeichnete man sich durch Engagement auf Seiten der wenigen anti-nationalsozialistischen Bewegungen aus.

Großmutter wurde 1900 in Kiel als Tochter eines technischen Sekretärs geboren und fand sich in den 1920er Jahren in Berlin wieder, wo sie eine Ausbildung als Krankengymnastin absolvierte und 1926 ihren Mann, einen Violinlehrer, kennenlernte und heiratete. Erst spät brachte die Ehe zwei Kinder hervor: meine Mutter geboren 1935, und meine Tante, geboren 1940. Ein Jahr darauf wird Großvater zum Militärdienst eingezogen, und bekommt nur selten Heimaturlaub. 1943 verlässt die Familie Berlin und bezieht ein Haus in Hopferau, einem kleinen Dorf bei Füssen im Allgäu. Zuletzt kam der Großvater 1944 von der Front heim, er starb in russischer Kriegsgefangenschaft.

Meine Mutter studierte in Heidelberg und wurde Fremdsprachenkorrespondentin. Ungefähr 1958 trat sie eine Stelle bei den amerikanischen Streitkräften in Oberammergau an, wo sie den farbigen US-Soldaten kennenlernte, der mein Vater werden sollte. Der Autor wurde 1960 in Kempten im Allgäu im Kreiskrankenhaus geboren, und wuchs in den ersten Jahren der Kindheit in Füssen und Oberammergau auf.

Als ich mich nun daran machte, über den Verbleib und den Einfluss nationalsozialistischer Elemente nach dem Krieg zu forschen, wurde mir mit einem Mal bewusst, dass diese Gegend am Fuße der Alpen und an der Grenze zu Österreich nur 15 Jahre vor meiner Geburt zum Brennpunkt der Aktivitäten der flüchtenden Nazis und der Alliierten wurde, und dass die Alliierten sich die längste Zeit von der Idee einer Alpenfestung hatten narren lassen, welche sich über Oberbayern bis zum Allgäu erstrecken sollte.

Zwar wurde irgendwann klar, dass die an Bin Ladens Tora-Bora (s. a. Die Geburt des Internationalen Terrorismus im Namen des Islam) erinnernde Alpenfestung nur ein Phantasiegebilde und Ablenkungsmanöver war, welches den Vormarsch der Alliierten verzögern sollte, dennoch fanden sich in den letzten Kriegstagen viele Nazi-Schergen und deren Familien in genau dieser Gegend ein, in welcher ich die ersten Kindheitsjahre verbracht hatte. Überhaupt spielen Bayern und Österreich, in dessen Grenzgebiet Hitlers Festung lag, im beginnenden Drama des 20. Jahrhunderts eine viel zu große Rolle, um diesen Umstand einfach als Belanglosigkeit abtun zu können. Siehe hierzu auch z.B. Hitler und die (Ario-)Sophie. oder die Bormann Bruderschaft (I).

Die Eroberung der Vor-Alpen (ohne Festung)

Vor 1945 waren im Gebiet um den Obersalzberg gerade mal 8.000 Personen registriert. Als die Amerikaner eintrafen war die Bevölkerung auf 20.000 angewachsen, plus eine Anzahl nicht registrierter Flüchtiger, welche sich auf einsame Almhütten in den Bergen verzogen hatten, um erst einmal die Lage zu sondieren, wie beispielsweise der spätere Chef des BND Reinhard Gehlen. Ein Grund für die Beliebtheit der oberbayerischen und allgäuerischen Gegend war zweifellos, dass besonders einige ländliche Gegenden Bayerns vom Krieg lange verhältnismäßig wenig betroffen waren. Zwar war auch hier die Versorgung in den späten Kriegsjahren äußerst eingeschränkt, und Großmutter erzählte manchmal, wie sie, um ein paar Hühnereier zu ergattern, 20 km weit gelaufen war. Die Gebäudeinfrastruktur blieb aber in den meisten Städten und Dörfern Oberbayerns und des ländlichen Allgäus weitgehend intakt.

Einer der weiteren Gründe, warum alte Nazi-Schergen sich am Fuße der Alpen zusammenfanden, war weniger der letzte Kampf, sondern lag in dem Umstand begründet, dass auf dem Lande auch nach dem Zusammenbruch weiterhin ein Netzwerk aus Sympathisanten der nationalsozialistischen Sache fortbestand. Die NSDAP-Funktionäre waren ja auch nach der Kapitulation der Wehrmacht noch vor Ort. Nicht jeder Gau- oder Kreisleiter wird das Handtuch geworfen haben, und noch weniger wechselten bei Zeiten das Fähnlein. Parteibücher wurden vielleicht verbrannt, aber im Herzen konnten manche sich nicht so leicht von der Sache lösen. Einige hatten profitiert, sich bereichert, eine Stellung innerhalb des nationalsozialistischen Apparates und ein Einkommen genossen. All das will nicht so leicht aufgegeben werden. Im Landkreis Kempten hatten am 5.3.1933 immerhin 50% für die NSDAP gestimmt. Zweitstärkste Partei war die BVP – Bayerische Volkspartei, welche 6240 von 22.829 Stimmen erhielt. [Quelle]

Lange war Oberbayern und das Ostallgäu vom Krieg verschont geblieben, doch seit Mitte April rollen die Amerikaner unaufhaltsam Richtung Donau vor, teilweise leisten SS-Truppen und Volkswehren erbitterten Widerstand. Am 24. stehen die Amerikaner bereits einige Kilometer vor Memmingen. In Augsburg findet in letzter Minute ein Putsch statt, sodass es einer engagierten Widerstandsgruppe gelang, den Kampfkommandanten zu überwältigen. Anders als Aschaffenburg, Nürnberg, Würzburg, Heilbronn und Ulm wurde Augsburg durch diesen Akt vor der vollständigen Zerstörung bewahrt. Nun stößt De Gaulle entgegen der alliierten Absprachen mit Truppen über den Rhein vor und

Ende April rücken Franzosen, Marokkaner und Algerier unter dem berühmt-berüchtigten Kolonial-Haudegen Philippe Leclerc von Westen kommend ins Bodenseegebiet (Lindau), West- und Oberallgäu und Teilbereiche Westschwabens ein….
Kriegsende in Schwaben und Oberbayern (Folge 1) – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: [Quelle]

Am 28. April wurde Füssen „erobert“, heißt es weiter, jedoch wurde das 50 km Luftlinie entfernte, gen Bodensee befindliche Oberstdorf erst am 1. Mai befreit. Und zwar von einer Widerstandsgruppe Allgäu! [Quelle]

Der blinde Fleck

Aus meinen Recherchen ergab sich die für mich zunächst überraschende Erkenntnis, dass es so etwas wie einen blinden Fleck in meiner Allgemeinbildung hinsichtlich eines bestimmten geschichtlichen Zeitraums gab. Dieser Zeitraum umfasst die Spanne von etwa 15 Jahren vor meiner Geburt bis 15 Jahre nach der Geburt und betrifft das unmittelbare Umfeld, in dem ich aufwuchs. Damit meine ich, es fehlte mir an einem Bewusstsein für die politischen Realitäten für diese Zeitspanne, wie ich es mir später – wenigstens oberflächlich – für die Zeit vor dem Krieg oder für die Gegenwart erarbeitet hatte.

Als ich in ein Alter kam, in dem ich mich erstmals mit der Tagespolitik zu beschäftigen begann, und erste Anzeichen eines politischen Bewusstseins entwickelte, akkzeptierte ich die Gegenwart, so wie sie war. Ende der 70er beschränkten sich meine politischen Ambitionen folglich darauf, mich eine Zeit lang mit der Anti-Atomkraftbewegung zu solidarisieren und die Grünen zu wählen.

Dieser Zustand änderte sich eigentlich erst viele Jahre später, als ich zu hinterfragen begann, warum es denn so war, wie es war, und dabei auf den erwähnten „blinden Fleck“ stieß. Als ich genauer hinsah, fiel ich wie Alice im Wunderland in ein Loch. Doch es war kein Kaninchenloch, sondern ein Rattennest, und die Recherchen enthüllten geradezu zwingend eine Kontinuität, in der kein Platz für einen blinden Fleck war.

Beispiel Dietl Kaserne

Um diese rätselhafte Aussage zu erklären, sei ein Beispiel genannt, aus dem ersichtlich wird, dass diese Lücke nicht nur meinen persönlichen Erfahrungsbereich betraf, sondern aus dem einen oder anderen Grund viele Menschen betraf.

Als 6-jähriger Junge lebte ich ein Jahr bei meiner Großmutter in Füssen. Im Haus stank es drei Mal in der Woche gräßlich nach Kohl, welcher aus der Wohnung der alten Frau mit schlesischem Namen und polnischem Akzent drang. Es war eins von etlichen dreistöckigen Reihenhäusern einer Siedlung, die erst nach dem Krieg gebaut worden war, der die schlesische alte Frau und viele andere in den Wirren des Krieges gen Westen getrieben hatte. Auch der zweite Mann von Großmutter hatte einen schlesischen Namen, doch wußte ich nicht, was er im Krieg getan hat (ich weiß es immer noch nicht, denn er starb bald darauf) und ich hatte ihn sehr lieb.

Gleich nebenan war die Kaserne, die ein Jahr zuvor nach Generaloberst Dietl benannt worden war, aber später umbenannt werden musste, weil Dietl aufgrund seiner Taten und Befehle im Feld als Held disqualifiziert wurde. Jakob Knab schrieb:

Dietls schuldhafte Verstrickungen in den Vernichtungskrieg der Wehrmacht sind offenkundig: Der Kommissarbefehl wurde auch an die Befehlsstelle Lappland (Dietl) weitergegeben. Im Bereich der 20. Gebirgsarmee (Dietl) wurden im Herbst 1941 sowjetische Kriegsgefangene „ausgesondert“ und dem Sicherheitsdienst der SS zur Ermordung übergeben.

Generaloberst Dietl war für die Feldstraflager in Finnland und Nordnorwegen truppendienstlich verantwortlich. Am Ende einer Rede vor Strafsoldaten am 16. Juni 1942 drohte er ganz unverhüllt mit der Ermordung von unwilligen oder körperlich zu schwachen Soldaten („Wer nicht mitkommt, der fällt!“). Ungeklärt ist allein die Zahl der Morde (Genickschüsse) an erschöpften Strafsoldaten.

Am 30. Januar 1943, dem 10. Jahrestag der Machtübernahme, wurde auch Dietl das Goldene Ehrenzeichen der NSDAP verliehen. Die verwundeten, verhungernden und erfrierenden deutschen Soldaten vor Stalingrad durften erst am Tag danach kapitulieren. Goebbels ordnete an, die Niederlage „psychologisch zu einer Kräftigung unseres Volkes“ zu nutzen. Am 18. Februar 1943 verkündete er im Sportpalast Berlin den „totalen Krieg“. Dietl telegraphierte ihm die „uneingeschränkte Sympathie der Front“.

Dietl war ein hartgesottener Nazi. Er verunglückte 1944 bei einem Flugzeugunfall tödlich, und spielt also eigentlich keine Rolle mehr für die Ereignisse nach dem Krieg. Der Punkt ist jedoch, dass die Garnison in Füssen bis 1964 „Jägerkaserne“ hieß.

Am 20. Mai 1964 genehmigte der damalige Bundesminister der Verteidigung, Kai-Uwe von Hassel (CDU), den Namen „Dietl-Kaserne“ für die bisherige „Jägerkaserne“ in Füssen. Im Oktober 1965 wurde die „Dietl-Kaserne“ in „Generaloberst-Dietl-Kaserne“ umbenannt. Im Januar 1982, anläßlich der Benennung einer Straße in Dietls Geburtsort Bad Aibling, begann der öffentliche Meinungskampf um Dietl. Im Juli 1987 forderte eine Bürgerinitiative in Kempten die Umbenennung der „General-Dietl-Straße“. Und im Namen von Pax Christi forderte ich im Februar 1988 die Umbenennung der „Generaloberst-Dietl-Kaserne“ in Füssen. [Aus einem Artikel von Jakob Knab, Traditionspflege – Falsche Helden der Bundeswehr] [Quelle]

Es kam zu einer Eingabe beim Bundestag, der einer Umbenennung grundsätzlich positiv gegenüberstand, während hingegen der örtliche CSU-Abgeordnete Kurt Rossmanith am 18. Januar 1993 dagegenhielt:

„Sehr geehrter Herr Bundesminister, lieber Volker, … Ich glaube, ich muß nicht ausdrücklich betonen, daß ich mich mit allem Nachdruck für eine Beibehaltung des bisherigen Namens der Füssener Kaserne ausspreche. Generaloberst Dietl war und ist für mich auch heute noch Vorbild in menschlichem und soldatischem Handeln… Dein Kurt“ (Von Januar bis Juni 1998 war Rossmanith Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der rechtsradikalen Entgleisungen in der Bundeswehr.)

Es kam zu Drohungen in Form von anonymen Zuschriften und Telefonanrufen, an diejenigen, für welche der Dietlname nicht tragbar war. Erst 1995 konnte sich der Bundesminister für Verteidigung dazu durchringen, die Kaserne in „Allgäu-Kaserne“ umzubenennen.

Der regionale blinde Fleck

Dietl sollte von Hitler zum Helden an der Nordfront gemacht werden. Durch die Gnade des frühen Todes blieb ihm eine Verurteilung wegen Kriegsverbrechen und Förderung von Massenmorden erspart. Doch 20 Jahre nach Kriegsende gibt es, wie dieses Beispiel zeigte, sowohl innerhalb der Regierungsparteien als auch in der Bevölkerung noch genügend Sympathisanten eines glühenden Nazis und Hitler-Verehrers. Der öffentliche Meinungskampf begann in diesem Fall erst 1982. Erst dann konnten sich einige Menschen von diesem blinden Fleck erholen und die Frage ist, warum das so lange dauerte.

Erstmals beschäftigt sich Hüttenberg in „Die Gauleiter“ mit der regionalen Frage.

Hüttenbergers bekanntes Werk über „Die Gauleiter“ [1] aus dem Jahr 1969 war eines der Bücher, die den Beginn einer sich verändernden Sichtweise auf das „Dritte Reich“ signalisierten. Die bis dahin dominierende zentralstaatliche Perspektive wurde ergänzt durch einen sich allmählich öffnenden Blick auf den „Nationalsozialismus in der Region“.[2]

1989 findet sich eine weitere Studie von Barbara Fait zum Thema, aber eigentlich setzt erst in den 1990er Jahren die verstärkte NS-Forschung auf regionaler Ebene ein. [Quelle]

37 Jahre, oder mehr, nach Kriegsende und einige hatten nichts gelernt und die Nachkommenden hatten nichts gewusst. Die meisten Menschen sind seit jeher aus dem einen oder anderen Grund regional blind, wie der spätgeborene Autor oder weil man jetzt endlich vergessen wollte. Es bleibt sich gleich: ein schwarzes Loch, das lange Zeit verhinderte, dass über die Aktivitäten der Strafverfolgung durch die Alliierten hinaus weitere Schritte zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit unternommen wurden. Was war schief gegangen? Und wie war es überhaupt zu den unsäglichen Taten des Hitler-Regimes gekommen?

1920-1930 Antisemitismus in Deutschland

In „Wie Adolf Hitler zum Nazi wurde“ streift Thomas Weber auch die Frage, wie antisemitisch Hitler eigentlich war. Oder, was denn eigentlich in seinem Umfeld darunter verstanden wurde? Nicht ganz überraschend stellt sich heraus, dass nicht jeder der von Vernichtung des Judentums sprach, auch wirklich meinte, was er sagte. Dass die „Grundlagen des 19. Jahrhunderts“ von Houston Steward Chamberlain nicht nur von Hitler, sondern auch von (einigen) Juden gepriesen wurde, ist hingegen eine Überraschung. Chamberlain verlangte bereits in seinem viel beachteten Werk die „Ausscheidung“ des „jüdischen Krankheitsstoffs“ aus dem deutschen Volk, als Hitler noch Räuber und Gendarm“ im ländlichen Oberallgäu spielte.

Der Antisemitismus wuchs zweifellos in den Jahren nach dem Ende des 1. Weltkrieges. Suchten die Deutschen einen Sündenbock? Anfang der 20er Jahren wurden die Protokolle der Weisen von Zion neu aufgelegt, in denen, Fälschung hin oder her, von einem ersten, zweiten und sogar von einem dritten Weltkrieg berichtet wird. Entstanden sein soll die Fälschung lange vor dem Beginn des 1. Weltkrieges. Die Dolchstoßlegende wird in die Welt gesetzt. Doch Achtung, nicht jeder der gegen Juden hetzt, meint unbedingt dieselben Juden. Einmal gibt es die bolschewistischen Juden, die internationalen kapitalistischen amerikanischen Juden, was auch antikapitalistischer Anti-Semitismus genannt wurde, gelegentlich wird auch unterschieden in Ostjuden und andere, und manche sprachen gar vom Juden in uns selbst, den wir erkennen und ausmerzen müssen.

Chamberlain vertrat eine Rassenvorstellung, der zufolge Rasse nicht biologisch war, schreibt Weber, jedoch durch „Selbsthervorbringung“ als „reine Rasse“ noch entstehen musste. Diese neue reine Rasse könne entstehen, wenn die Macht des Judentums gebrochen wurde, das laut Chamberlain das größte Hindernis für die „Kulturentwicklung“ war.

Chamberlain beschäftigte sich nicht mit Juden, sondern mit dem „Judentum“, womit wir vollends ins Reich der Metaphorik eintreten, wo jeder eigentlich etwas anderes meint mit Antisemitismus. Tatsächlich hat Chamberlain Die Grundlagen des 19. Jahrhunderts“ einem Wiener Wissenschaftler jüdischer Herkunft, Julius Wiesner, gewidmet. In einem Brief vom 7. August 1898 argumentierte Wagners Schwiegersohn, dass „man Jude sein kann ohne Jude zu sein, und dass man nicht Jude sein braucht weil man einer ist“.

Hatte er was an der Waffel oder versteh ich einfach mal wieder nicht, was der Gebildete ausstieß? Soviel jedenfalls zu dieser Variante des Antisemitismus. Die Bruckmanns waren begeistert von der Lektüre, was sie andererseits nicht davon abhielt, jedes Jahr zwei Wochen bei Familie Oppenheimer im geselligen Beisammensein zu verbringen. Andere Leute lasen wahrscheinlich nur die Überschriften und verstanden Dinge wörtlich, welche die Gebildeteren eher als Abstraktum zu betrachten beliebten.

In dieselben Fußstapfen wie Chamberlain tritt der von Hitler’s Mentor Dietrich Eckart bewunderte Otto Weiniger, nach welchem jeder mit dem Jüdischsein in sich selbst zu kämpfen habe. Deutsche Juden, die assimiliert und/oder getauft waren, gedient hatten, sie alle hatten trotz dieser verschiedenartigen Formen des Anti-Semitismus, welche nach dem „Verrat“ von Versailles wachsende Aufmerksamkeit in verschiedensten Kreisen der Bevölkerung genossen, lange nicht das Gefühl etwas befürchten zu müssen. Niemand konnte sich zehn Jahre vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten wirklich vorstellen, dass in den 30er Jahren Zustände herrschen würden, in welchen Juden allein aufgrund ihrer nicht-arischen Abstammung als Menschen zweiter, wenn nicht dritter Klasse betrachtet werden würden.

Thomas Weber hebt hervor, dass Hitler in den frühen 20er Jahren sich oft unklar ausdrückte in seinen Reden, sodass eine jede Partei (Monarchisten, Nationalisten, Faschisten, etc.) sich denken konnte, Hitler wäre auf ihrer Seite. Sagte er etwas anderes, dann konnte das als taktisches Gerede ignoriert werden. So ähnlich sah es wohl auch die NYT anno 1922, welche abwiegelte. Ausschnitt im Bild rechts (z. Vergrößern klicken).

Der stellvertretende Militärattaché der U.S. Botschaft in Berlin, Captain Truman Smith, begab sich im November 1922 auf eine Erkundungsreise nach München, um mehr über „diesen Mann Hitler“ in Erfahrung zu bringen. Die bayerischen Offiziellen, die Truman traf, wussten zwar nicht einmal über die Mitgliederzahlen der Partei Bescheid, versicherten dem Captain aber, dass man die Nationalsozialisten als nützliches Instrument betrachtete.

Beim Besuch einer nationalsozialistischen Kundgebung schrie Hitler unter tobendem Beifall „Tod den Juden“ (kann man das wirklich falsch verstehen?), woraufhin man Smith versicherte „Hitler sei nicht so radikal, wie seine Reden ihn zeigten“. Das dachten offensichtlich viele, nach dem Motto: Hunde, die bellen, beissen nicht. Jedoch wurde er nicht von allen Seiten unterschätzt. Der bayerische Innenminister etwa erwog Hitler auszuweisen, er sei doch ein Staatenloser.

Dabei führte Schweyer aus, „dass das Bandenunwesen, das Hitler auf den Münchener Strassen organisiere, allmählich unerträglich zu werden beginne. Hitler sprenge Versammlungen, belästige die Bürger, hetze die jungen Leute auf, und gehabe sich, als wäre er der Herr der bayerischen Hauptstadt“. [Weber, S. 394]

Zu jener Zeit wurde auch der Völkermord an den Armeniern wahrgenommen. In einem Artikel vom 15. Oktober 1923 wird der Mord an 500.000 Armeniern durch das höhere Ziel, die Reinigung der Nation von ihren fremdstämmigen Elementen, gerechtfertigt. [Weber S. 398]. Allerdings kann bezweifelt werden, dass Hitlers Pläne für die Juden zu diesem Zeitpunkt schon so weit gediehen waren, dass er sich ernsthafte Gedanken über die Ausrottung der Juden machte. Erst als nach dem Tod Lenins klar wurde, dass Russland nicht zur Monarchie zurückkehren würde, und während er „Mein Kampf“ schrieb, seien Hitlers politische Ansichten gediehen und seine endgültige „Reifung“ zum nationalsozialistischen Anführer erfolgt.

1933 – 1938 Einschüchterung der Opposition

Am 3./4. Januar 1933 wurden in Weiden die Schaufenster von sieben jüdischen Geschäften eingeworfen. Das war noch vor der Machtübernahme und der Auftakt zu einer Politik, die Juden zum Untermenschen degradierte, diese schrittweise enteignete und in die Konzentrationslager verbrachte.

Nach dem Krieg will (fast) niemand etwas von den grauenhaften Vorgängen in den Konzentrationslagern gewusst haben. Für einige mag dies sogar zutreffen. Doch die alliierte Kommission stand nach dem Krieg vor einem anderen Problem, galt es doch nicht nur zu beweisen, wer in welchem Maße gewusst hatte von den Vernichtungsaktionen, sondern es galt vor allen Dingen zu klären, wieviel Verantwortung Einzelne im NS-Terrorregime für ihre Taten – oder das Unterbleiben derselben – übernehmen konnten.

Doch hier versagte die Rechtsprechung der Siegermächte. Schon im Vorfeld der Besatzung war von der Gesamtschuld des Deutschen Volkes orakelt worden, wobei die tatsächlichen politischen Umstände in Deutschland nach der Machtergreifung schlichtweg ignoriert wurden. Viele Deutsche hatten Hitler und seine NSDAP in bestem Glauben gewählt, und wurden von der Gewalt der nach 1933 folgenden Entwicklung überrascht, wenn nicht hinweggefegt. Mit zu den ersten Maßnahmen des Regimes gehörte die Verbringung tausender politisch unerwünschter Personen.

Am 22. März 1933 wurde das erste deutsche Konzentrationslager in Dachau errichtet. Politische Gegner, Juden, Geistliche und sogenannte „unerwünschte Elemente“ sollten darin als Feinde des nationalsozialistischen Staates isoliert werden. Von 1933 – 1945 wurden über 206.000 Häftlinge registriert – dazu kamen Tausende nicht registrierter.

Die Folge war, dass die entschlossensten Vertreter einer Opposition gegen das nationalsozialistische Regime gleich zu Beginn der Machtübernahme ausgeschaltet worden waren. Diese Deutschen waren also nicht schuldig. Weiterhin nicht schuldig waren Personen, welche bei Kriegsbeginn noch keine 20 waren. Möglicherweise begingen sie im Krieg Verbrechen gegen die Menschlichkeit, allerdings waren sie da nicht ganz allein.

Kommunisten, Sozialdemokraten, Juden, Zigeuner, Nichtsesshafte, als Homosexuelle identifizierte Menschen und Kinder – nicht schuldig. Weiterhin war es nicht ausgeschlossen, dass in ländlichen Gebieten Deutschlands tatsächlich lange Zeit unbekannt war, welchem Schicksal Juden entgegen sahen. Es gab viele Orte, in denen es überhaupt keine oder nur eine Handvoll Menschen jüdischen Glaubens gab. Hinzu kam, dass sich die eigentliche Vernichtung der Juden ab 1941 weit entfernt von Deutschland abspielte, im Osten, wo es möglich war, die Nachrichten zu zensieren.

Vorab sei erwähnt, dass es natürlich Widerstand gegen das Regime der NSDAP gab, der sich in vielerlei Formen äußerte, wozu auch der innere, passive Widerstand gehörte. Einige Varianten werden in diesem Artikel angesprochen, jedoch wird das Thema organisierter Widerstand nicht thematisiert. Hierzu gibt es garantiert eine Unmenge Literatur. Mein Anliegen ist es, den Alltag im Deutschen Reich einzufangen, fassbar zu machen, wie das Unsägliche geschehen konnte, aus der Sicht des Kleinen Mannes, der ja bekanntlich nichts machen kann. Oder?

Die deutsche moralische Inkompetenz

Menschen, die in ländlichen Gebieten lebten und vielleicht nur die von Nationalsozialisten herausgegeben Zeitungen lasen, später den Volksrundfunk hörten, aber ansonsten ihre Felder bestellten, die keine Juden anspuckten, insgeheim gegen den Krieg waren, … sind sie in irgendeiner Weise schuldig? Wird man schuldig, weil man in einem Unrechtsstaat lebt? Unbestritten ist der Umstand, dass zehntausende, wahrscheinlich hunderttausende willige Schergen zur Hand waren, um das Regime durchzusetzen, wobei sie sich nicht scheuten, bislang geltendes Recht und einfachste Regeln der Menschlichkeit zu brechen. Es gab des weiteren Mitläufer und Profiteure, es gab Opfer und es gab Zuschauer. Und es gab sicherlich auch die, die behaupteten, das Ganze ginge sie nichts an, schließlich waren sie ja keine Juden, Kommunisten, Sozialisten, Penner, Schwule … Es gibt da eine Geschichte, die Sie bestimmt kennen, bei der am Schluss an die eigene Tür geklopft wird.

Es stellt sich bei genauerem Hinsehen heraus, dass man den Deutschen als Volk oder Staat tatsächlich eine Mitschuld, ja sogar eine gesamthafte Schuld geben könnte an den Morden und Verfolgungen im Hitlerdeutschland, allerdings in einem sehr abstrakten Sinn. Die Menschen Deutschlands haben versagt, die Menschenrechte in Deutschland zu verteidigen und nur so war es dem Regime möglich, seinen Vernichtungsfeldzug gegen alles und jeden, welcher einem Volksdeutschland im Wege stehen könnte, umzusetzen.

Wenn in München ein jüdischer Rechtsanwalt barfuß mit einem Schild auf der Brust von Polizisten begleitet durch die Straßen geführt wird, auf dem steht: Ich werde mich nie wieder an die Polizei wenden! (ungefährer Wortlaut) … wenn dieser Trupp an Hunderten von Menschen vorbeigeht, die zum Teil feixen oder einfach gaffen, wenn Menschen diese Vorführung genießen und ihr folgen … Man fühlt sich zurückversetzt in ein finsteres Mittelalter. Sind die Gaffer schuldig? Weil solche erbärmlichen Szenen keine Seltenheit waren, und weil die Menschen zuließen, dass es geschah, waren eindeutig viele, viele Menschen in Deutschland schuldig, wenn man die Frage bejaht.

Geht mich nichts an ?

Nachdem die Partei die Macht übernommen hatte, wird es einfacher die Schuldfrage einzuengen. Denn in gehobene Positionen des Apparates gelangte man eindeutig nur mit einer gewissen Eigeninitiative. Die wenigsten wurden dazu gezwungen Gauleiter oder SA-Offiziere zu werden. Immer noch gibt es Mitläufer, Profiteure, Gaffer.

Nur schlecht kann man Deutschen Anfang der 30er Jahre zum Vorwurf machen, dass viele von ihnen keine Demokraten waren. Es gab genügend Menschen, die den Kaiser zurückhaben wollten, es gab in Bayern die Bestrebung, die Monarchie wiederherzustellen, am besten mit dem deutschen Teil Österreichs zusammen, es gab Leute, welche eine Diktatur nach Art Mussolinis als einzige Möglichkeit ansahen, das Deutsche Reich wieder auf Vordermann zu bringen und die Zersplitterung in über 30 Parteien zu beenden.

Sehr bedenklich stimmt jedoch die Erkenntnis, dass einer lautstarken Minderheit der Deutschen offenbar jede sittliche Einsicht abhanden gekommen war, welche es verboten hätte, Menschen so zu demütigen, wie es ab 1933 der Fall war. Nicht nur Juden waren betroffen. Und dass der schweigende Rest entweder Angst hatte vor schädlichen Konsequenzen, der Sache gleichgültig gegenüberstand oder sich gar über das Unglück der anderen freute. Die schärfste Opposition wurde, wie bereits erwähnt, gleich zu Beginn der Machtübernahme in einem klassischen Staatsstreich im ersten Konzentrationslager, Dachau, inhaftiert.

Karl Christoph schrieb in „In der Hölle von Dachau“:

SS u. Gestapo! Die Stützen u. Säulen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft nahmen sofort ihre blutige Tätigkeit auf, zu der sie erzogen und in der Zeit der Parteikämpfe systematisch und gründlich geschult wurden.

Wenige Tage nach der schwindelhaftesten Wahl, die je durchgeführt wurde, begannen dann am 10. März abends die Verhaftungen der namhaftesten politischen Gegner. Eine Menschenjagd setzte ein, wie sie die Geschichte wohl selten erlebt hatte. [Quelle]

Karl Christoph aus Garmisch war Mitglied der KPD und wurde am 13. März 1933 in Schutzhaft genommen, d.h., er wurde nach Dachau deportiert, weil er vor dem Arbeitsamt das Heft „Der Erwerbslose“ für 10 Pfennig verkauft hatte, was als unzulässige Propaganda angesehen wurde.

Sehen wir uns nun eine Reihe von Gesetzen an, mit denen das Reich gleichgeschaltet wurde und die Demokratie abgeschafft. Juden verloren innerhalb kürzester Zeit sämtliche Rechte.

Gesetze 1933-1935

Am 24. März 1933 wird das Ermächtigungsgesetz vom Reichstag verabschiedet.

Am 7. April 1933 erschien das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (RGBl.I S.175), wonach Beamte, die nichtarischer Abstammung sind, in den Ruhestand versetzt werden. Ausnahmen gelten nur für Beamte, die bereits seit 1. August 1914 Beamte gewesen waren oder die im Weltkrieg Frontkämpfer waren, oder deren Väter oder Söhne im Weltkrieg gefallen waren.

Am gleichen Tage wurde durch das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bestimmt, dass die Zulassung von nichtarischen Rechtsanwälten bis zum 30.9.1933 zurückgenommen werden kann. Ausnahmen gelten im gleichen Ausmaß, wie sie in dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums festgelegt waren (RGBl.I S.188).

Durch das Gesetz vom 22. April 1933, betreffend „die Zulassung zur Patentanwaltschaft und zur Rechtsanwaltschaft“, wurde verfügt, dass nichtarische Patentanwälte in der Liste der Patentanwälte bis 30.9.1933 gelöscht werden können; Ausnahmen wie oben.

Auch mit der Politik, ein erbbiologisch „gesundes“ Volk herzustellen, zögerte die Hitler-Regierung nicht lange. Wenige Monate nach der Machtübernahme, am 14. Juli 1933, erließ sie das Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“, mit dem erstmals in Deutschland die Zwangssterilisation aus erbbiologischen Gründen erlaubt wurde, die ausdrücklich auch gegen den Willen der Patienten angewandt werden konnte.

… Nach NS-amtlichen Dokumenten wurden aufgrund des Erbgesundheitsgesetzes bis zum Kriegsbeginn 1939 etwa 300000 Menschen sterilisiert, wobei die Dunkelziffer derjenigen, die außerhalb des Gesetzes ohne ihren Willen oder gar ihr Wissen sterilisiert wurden, noch höher liegen dürfte. Allein in den ersten drei Jahren nach Erlass des Gesetzes fällten die Erbgesundheitsgerichte 224 338 Urteile und entschieden in 198 869 Fällen, also knapp 90 Prozent, auf Sterilisation. [Quelle]

Nach der Machtergreifung pfiff allgemein ein neuer Wind durch die Gassen. Dass Frauen in der Öffentlichkeit rauchten, war bei den Nazis z.B. nicht gerne gesehen …

Die „Frankfurter Zeitung“ vom 22.8.1933 brachte folgende Meldung: Der Erfurter Polizeipräsident hat, wie berichtet, die Inhaber von Gaststätten, Cafes usw. aufgefordert, in ihren Lokalen Schilder mit der Aufschrift „Damen werden gebeten, nicht zu rauchen“, anzubringen. In einem neuen Erlass hat er die Polizeireviere angewiesen, nachzuprüfen, ob seiner Aufforderung überall nachgekommen würde. Sollte das irgendwo nicht der Fall sein, würde er sich veranlasst sehen, die Namen der betreffenden Gaststätten öffentlich bekanntzugeben. [Quelle]

Im Laufe des Jahres 1934 kamen die ersten Verordnungen heraus, die die Freizügigkeit der Arbeitskraft, d.h. vor allem das Recht auf Kündigung und freie Wahl des Arbeitsplatzes, zunächst für einzelne Berufsgruppen beschränkten. [Quelle]

20. Dezember 1934 – Das „Heimtückegesetz“. Aus einer Gesamtstatistik des Jahres 1937 geht hervor, dass 17.168 Personen aufgrund ihrer Äußerungen angezeigt, über 7000 angegklagt und etwa 3500 verurteilt wurden.

Machtergreifung der Nationalsozialisten am Beispiel von Freihalden

Freihalden ist eine winzige Gemeinde im Osten des Bezirks Günzburg. Von diesem Mikrokosmos handelt ein Artikel der Bayerischen Landeszentrale für Bildungsarbeit, in welchem eingangs folgende kluge Frage gestellt wird:

Wie schwer fiel den Menschen der Abschied von der Demokratie?

Eine andere Frage wäre: War die Wahl von 1933 wirklich auch die Wahl zwischen Demokratie und Diktatur? Sei es wie es will, der Wille zur Demokratie scheint nicht besonders ausgeprägt gewesen zu sein. Die Deutschen waren geteilter Meinung in diesem Punkt und die Bayern gleich zweifach. Konsequenzen aus der Machtergreifung der Nationalsozialisten auf staatlicher Ebene ergaben sich nur wenige Wochen später aber auch auf kommunaler Ebene. Nach dem Willen der neuen Machthaber sollten die Kommunalparlamente nicht mehr von der Bevölkerung gewählt werden, sondern sie sollten durch die örtlichen Parteivorsteher eingesetzt werden.

In Freihalden kam es nach 1933 zu der seltenen Kombination, dass die BVP die meisten Mitglieder des Gemeinderates stellte, welche gleichzeitig auch bestimmte Waldrechte beanspruchten, was zu einer Konfliktsituation führte, welche den engen Handlungsspielraum der Menschen in der Kommunalpolitik in Zeiten während der Machtübernahme auszuleuchten hilft.

Im Juli 1933 löste sich die BVP auf und die Gemeinderäte wurden schrittweise durch Parteigenossen ersetzt. Der Konflikt entstand jedoch erst, als es um die Regelung der Waldrechte ging, von welchem die bisherigen BVP Gemeinderäte nach altem Recht profitierten. Denn die alteingesessenen Einwohner von Freihalden haben seit Jahrhunderten Nutzungsrecht am rund 130 Hektar großen Gemeindewald.

Es ging um die gesondert von der Gemeindekasse abzurechnende „Holzkasse“. Die Holzkasse wurde zwar von der Gemeinde verwaltet, aber getrennt geführt. Doch der neue Gemeindevorstand hatte keinerlei Bezug zu den Nutznießern des alten Rechtes. Die „Rechtler“ fürchteten, vielleicht nicht zu Unrecht, eine Änderung des Nutzungsrechtes, als sich das Gerücht verbreitete, der neue Gemeinderat wolle neue Verfügungen über die Nutzung des Gemeindewaldes anordnen.

47 von 57 möglichen Unterschriften wurden gesammelt, Klage wurde eingereicht. Es folgte ein Rechtsstreit, der bis zum Oberlandesgericht ging, und sich über ein Jahr hinzog. Am Ende bekamen die Ex-BVPler, „Rechtler“ genannt, Recht. Nicht ohne jedoch zuvor sämtliche Schikanen des Amtsapparates durchlaufen zu haben.

Die beiden Brüder Max und Josef Schmid wurden verhaftet, d.h., in Schutzhaft genommen. In der Begründung für den von Regierungsrat Prieger, Polizeireferent und stellvertretender Vorstand des Bezirksamts, unterschriebenen Schutzhaftbefehl vom 27.12.1934 heißt es: Schmid habe ein Verhalten an den Tag gelegt, das an die Zeiten kommunistischer Versammlungstätigkeiten erinnere, und dass er und seine Gesinnungsgenossen den Kreisleiter mehrfach niedergeschrieen hätten. Außerdem haben die beiden Brüder Schmid wiederholt öffentlich in der Versammlung erklärt, dass er den bestehenden Gemeinderat nicht anerkenne, da er nicht von ihnen gewählt sei.

Aus diesen Vorwürfen und weiteren ergab sich die Notwendigkeit der Schutzhaft, da die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Freihalden unmittelbar gefährdet war.

1936, nach gerichtlichen Verfügungen, Urteilen, Revision und einem überraschenden Sieg für die Rechtler, kommt Schmid ein zweites Mal in Schutzhaft. Im Oktober 1936 wurde der Führer der Rechtler, Schmid, aufgrund des „Heimtücke-„Gesetzes erneut in Schutzhaft genommen. Schmid wurde mit der Drohung konfrontiert, entweder Einlieferung nach Dachau oder Anklage nach dem Heimtücke-Gesetz. Es wurde die zweite Variante. Das Bezirksamt zeigte Schmid bei der Staatsanwaltschaft Augsburg an, doch abermals hat Schmid Glück und verständige Richter. Die Klage wird abgelehnt, ein Vergehen gegen das Heimtücke-Gesetz wurde nicht festgestellt. Das Bezirksamt legte Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ein, Schmid verklagt seinerseits den Bürgermeister und dessen Stellvertreter, sie hätten die Rücklagen der Waldkasse zur Finanzierung der Prozesskosten verwendet. Die Klage wurde abgewiesen. Insgesamt war ein Sieg der „Rechtler“ zu verbuchen.

Die Gemeinde war solidarisch, insbesondere Schmid hatte sich nicht einschüchtern lassen und erhielt zwei Mal Recht vor den Gerichten. Die Nationalsozialisten stießen in diesem Umfeld an ihre Grenzen und gaben nach. Ebenso wie in Freihalden wurden besonders störende Nationalsozialisten gelegentlich versetzt, um die Leute nicht zu sehr gegen sich aufzubringen. Die Nazis wollten Ruhe in den Gemeinden, schließlich musste man sich auf einen Krieg vorbereiten. [Quelle]

Was wussten die Deutschen?

Zu der Frage, ob man in Deutschland über die verhängnisvolle Entwicklung Bescheid wissen konnte, bevor es zu spät war … Die Antwort lautet: Wenn man nicht taub und blind war, oder auf einem Berg hinter dem Mond lebte, hätte man sich schon frühzeitig darüber klar werden können, in welche Richtung der Wind blies. Es stand in der Zeitung:

Am 10. März 1935 berichtete der „Fürther Anzeiger“, dass bei einer Haussuchung „der sattsam bekannte kommunistische Winsler und Jude Benario“ in Schutzhaft genommen wurde, obwohl er bettlägerig war und 39 Grad Fieber hatte, was zynisch als „Reisefieber“ bezeichnet wurde.

Es stellt sich die Frage, ob die Menschen sehr wohl hätten wissen können, was mit dem Ausdruck „Schutzhaft“ gemeint war. Ein anderes zweifelhaftes Unternehmen, das sogar landesweit bekannt wurde, betrifft die Verhaftung von Bettlern und Zigeunern. Ebenso offen wurde im Allgemeinen über die Verhaftung von Oppositionellen berichtet.

Im September 1933 waren reichsweit Tausende von Landstreichern und Bettlern zeitweise verhaftet worden – eine Aktion, mit der das neue Regime öffentlich unter Beweis stellen wollte, dass es „Ordnung“ schaffe. In Berlin gab es zu dieser „Bettlerrazzia“ sogar eine Radioreportage vor Ort, ebenso wie Zeitungen öffentlich über die Internierung von politischen Oppositionellen in Konzentrationslagern berichteten. [Quelle]

Weitere arische Gesetze

Durch das Gesetz vom 21. Mai 1935 wurden die Juden vom Wehrdienst ausgeschlossen (RGBl.I S.609).

Am 15. September 1935 wurde das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ erlassen, am 14. November erschien die erste Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes (RGBl.I S.1146).

Durch die Verordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl.I S.1481) wurden die Juden von der Ausübung der Rechtsberatung ausgeschlossen.

Einzelne Richter scheinen vollständig kopflos geworden zu sein. Ein Urteil besagt, dass der Mann nicht verpflichtet sein soll, die Schulden zu bezahlen, die seine Frau in jüdischen Geschäften gemacht hat. Lotter

Ende 1935 befanden sich 720 Fürther Handelsfirmen und Geschäfte in jüdischem Besitz. Das waren 50 % des Großhandels, 24 % der Industrie und 15 % des Einzelhandels. Mümmler; Rijo

Die meisten wurden in den Folgejahren gezwungen zu verkaufen.

Am 26.11.1937 wurde ein 72jähriger Jude zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er geäußert hatte, die Juden hätten in Deutschland unter Verfolgung zu leiden. Im Dezember 1937 erklärte man die städtischen Volksschulen für „judenfrei“.

Im Januar, Mai und Juli 1938 wurden drei Juden festgenommen und bald darauf wegen „Rassenschande“ zu zehn, sieben, bzw. fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ophir/Wiesemann [Quelle]

Der Deutsche Gruß

Schon bevor das Heimtückegesetz 1934 verordnet wurde, gedieh die Denunziation. Wer den deutschen Gruß verweigerte, wurde schnell Opfer von Schikanen.

Die Verwendung oder Unterlassung des Deutschen Grußes wurde bereits seit 1933 fast als Prüfung der Regimetreue beobachtet. Beispiel Göttingen:

Der Prüfungscharakter des Grußes wurde deutlich in der Anzeige des Krim.Ass. Günther gegen den Postinspektor Reuper vom 26. August 1933. Der Polizist war am 25. August dienstlich in der Verrechnungsstelle des Postamtes. Dort erfolgte von Reuper keine Erwiderung des Deutschen Grußes, auch nicht beim Verlassen des Zimmers. Günther kehrte eine Stunde später zurück, um seine Beobachtung erneut zu prüfen. Wiederum grüßte Reuper nicht zurück, sondern rauchte seine Zigarre und sah mich groß an, aber den Gruß erwiderte er in keiner Weise. In einer Stellungnahme des Postamtes hieß es, dass Reuper der Demokratischen Partei angehört hätte, aber die Entwicklung des Deutschen Reiches unter dem neuen Volkskanzler durchaus bejahen würde.

Nazi Gruss

Trotz der ständigen sportlichen Ertüchtigung des rechten Armes trat jedoch eine gewisse Ermüdung ein …

Für das Frühjahr 1936 meldete der Regierungspräsident in Hildesheim an das Reichsinnenministerium eine um sich greifenden Ermüdungserscheinung. Diese äußere sich auch im allgemein beobachtete (n) Nachlassen des Deutschen Grußes (…). Man bietet wieder die Tageszeit und gefällt sich darin, statt den Arm zu erheben, die Finger an die Kopfbedeckung zu legen. Bereits ein Jahr früher sah sich das Regime genötigt, über Ankündigungen in der Presse auf die Pflicht zum Deutschen Gruß hinzuweisen. [Quelle]

Der deutsche Gruß wurde dennoch nicht immer gern gesehen, wie aus der folgenden Meldung hervorgeht …

Ein Rundschreiben der Ministerialabteilung IA – Polizei – des Hessischen Staatsministeriums vom 23.7.1934 hatte folgenden Inhalt: Es wird uns berichtet, dass von fahrenden Schaustellern dressierte Affen darauf abgerichtet sind, nach Beendigung der Schaustellung auf einen entsprechenden Befehl den deutschen Gruß nachzuahmen. Derartige Vorführungen sind geeignet, den deutschen Gruß verächtlich zu machen und damit in der Öffentlichkeit Anstoß zu erregen. Wir beauftragen Sie deshalb, in Zukunft auf Jahrmärkten und bei sonstigen Gelegenheiten die fahrenden Schausteller eingehend in dieser Richtung unauffällig zu kontrollieren und bei festgestellten Verstößen die Abschlachtung der betreffenden Tiere zu veranlassen. (!) [Quelle]

Regionaler Umgang mit Juden

Dr. Kurt Müller, stellvertretender Geschäftsführer im Hauptamt für Kommunalpolitik der Reichsleitung, beschreibt im September 1935 die Behandlung der Judenfrage“ aus nationalsozialistischer Sicht im Hinblick auf die Gemeinde. Die Mitwirkung zahlreicher staatlicher Stellen, vor allem der Reichsministerien, aber auch verschiedener Stellen der NSDAP, etwa des Stabes des Stellvertreters des Führers, sowie der SS hatten – wie Uwe D. Adam sehr anschaulich zeigen konnte2– zu der unsicheren, sprunghaften Behandlung der Judenfrage“geführt. Müller erkennt dabei mit perfider Deutlichkeit, daß es auf Gemeindeebene möglich ist, die Verhältnisse so zu gestalten, wie dies dem Geiste der nationalsozialistischen Bewegung entspricht“. [Quelle]

Müller sieht die Gemeinden in der Pflicht, wenn es um „die Behandlung der Judenfrage“ aus nationalsozialistischer Sicht geht. Die Gemeinden wurden nach der Machtergreifung neu strukturiert und diese neu zusammengesetzten Gemeinderäte schritten zur Tat. Zahlreiche Verordnungen auf Gemeindeebene werden erlassen, welche Juden das Leben schwer machten.

Das Gleichschaltungsgesetz

Nach der Verordnung vom 30. März 1933 und vom 30. Januar 1935 wurden die Gemeinden „gleichgeschaltet“, d.h. die Neuordnung der Gemeinderäte sollten nach

der Zahl der gültigen Stimmen, die bei den Wahlen zum Deutschen Reichstag vom 5. März 1933 im Gebiet der Wahlkörperschaften abgegeben worden sind“ 28, erfolgen.

Mittels Schutzhaft und Erpressung gelang es des weiteren die bisherigen Gemeinderäte zum Rücktritt zu bewegen, oder diese wurden nach Dachau verbracht.

Beispiel Weiden:

In der zweiten Sitzung am 3. Mai 1933 beschloß die NSDAP mit Zustimmung der BVP den Ausschluß „marxistischer Parteien“ aus dem Weidener Stadtrat und schaltete damit die SPD aus. Am 26. Juni wurden die Stadträte der SPD und der BVP auf Anordnung der obersten SA-Führung in Schutzhaft genommen 35 .

Die BVP-Stadträte stellten ihr Mandat nach eintägiger Schutzhaft der NSDAP zur Verfügung 36. Die führenden Sozialdemokraten wurden am 1. Juli 1933 in das Konzentrationslager Dachau verbracht. In der Stadtratssitzung vom 22. August 1933 wurde der bisherige erste Bürgermeister Probst zur Beurlaubung gezwungen, da er die Interessen der Stadt bei der Elektrizitätsversorgung nicht entsprechend gewahrt habe. Zudem habe er vor dem Umschwung“ in mehreren Fällen SPD-Organisationen in besonderem Maße unterstützt und nationalsozialistische benachteiligt. [Quelle]

Etliche Städte und Gemeinden erließen (meistens nach der Säuberung) anti-jüdische Verordnungen. Z.B.: Am 9. August 1933 wurde den Juden durch die Stadt Fürth der Besuch der städtischen Flussbäder untersagt. [Quelle]

Am 1. April 1933 wurden im ganzen Reich zahlreiche jüdische Geschäfte boykottiert. Posten der SS und der SA bezogen Stellung vor den Geschäften, um darauf aufmerksam zu machen, dass der Inhaber ein Jude ist.

November 1938 Kristallnachtpogrom

Seit Jahren war die Propaganda gegen die Juden aktiv. „Die Juden sind unser Unglück“, wird oft gesagt, die Provinzzeitungen berichteten über angenommene oder echte Verbrechen von Juden und brachten sie groß heraus. In der Stadt gab es anfangs noch Konkurrenz, so dass man sich als Bürger auch alternativ informieren konnte.

Über die „Entgleisungen“ von Hitler-Anhängern dachte man, das wären Ausnahmen und nicht für einen Unrechtststaat typische Fälle. Christen traten in die NSDAP ein, und es soll sogar vorgekommen sein, dass im Gottesdienst das Horst-Wessel-Lied gesungen wurde, ebenso wurden gelegentlich Führerbild und Kreuz nebeneinander auf dem Altar präsentiert. [Quelle] Man glaubte an die nationalsozialistische Sache, und dass der Ungeist, der sich mancherorts zeigte, nicht von Hitler gebilligt würde. Im November 1938 hätten dann aber auch beim letzten leichtgläubigen Christen die Alarmglocken klingeln müssen. Selbst wenn es im Ort keine Juden gab, so konnte doch keiner mehr sagen, er hätte nichts gewusst.

Synagogen brennen, werden in vielen Städten verwüstet, zerstört, abgerissen, wo das Verbrennen zu gefährlich für die umliegenden Häuser war. Auch in Lörrach, oder in Bad Salzuflen, wie Zeitzeuge Heinrich berichtet.

Das Mahnmal war aber die Synagoge in der Mauerstraße, die brennenden Reste mussten wir uns am darauffolgenden Vormittag anschauen. Der Oberstudiendirektor soll dann am folgenden Morgen die jüdischen Schüler der Anstalt in sein Amtszimmer bestellt haben, wo er ihnen eröffnete, dass ihres Bleibens nicht länger an einer deutschen Schule sei. Ich habe meine Klassenkameraden danach nie wiedergesehen.[Quelle]

Gleichzeitig wurden Verhaftungen vorgenommen.

Diese Verhaftungen gerieten in vielen Orten zu einem öffentlichen Schauspiel von Demütigung und Misshandlungen. In Saarbrücken mussten sich die festgenommenen jüdischen Männer zu einem Zug formieren, einer erhielt eine Trommel um den Hals gehängt, ein zweiter Schlagbecken in die Hand. Singend und schlagend mussten sie durch die Straßen ziehen. Vor der Synagoge angekommen, wurden die Männer gezwungen, kniend religiöse Lieder zu singen und zu tanzen. Auf dem Rückweg zum Bahnhof bespritzte man sie an diesem Novembermorgen mit dem Wasserstrahl des städtischen Sprengwagens, bis sie in ihren Schlafanzügen, Nachthemden und Hosen völlig durchnässt waren. In kleineren Orten inszenierten die Parteigruppen den Abtransport der verhafteten Juden als regelrechte Umzüge durch die Stadt. Meistens begleitete eine Volksschar von Neugierigen den Zug, die den Marsch zum Bahnhof für die Opfer in einen Spießrutenlauf verwandelte. Als die verhafteten Frankfurter Juden zum Beispiel auf dem Südbahnhof eintrafen, empfing sie bereits eine johlende Menschenmenge, die sie mit Knüppeln und Stöcken verfolgte. Ganze Schulklassen wurden an manchen Orten aufgeboten, um das Schauspiel mitzuerleben und die Opfer anzuspucken oder zu schlagen. [Quelle]

Beispiel Paragraph 175

Bis zum 30. Juni 1934 beschränkte sich die Homosexuellenverfolgung auf gezielte Einzelaktionen. Dieses Datum, an dem mit einem schlagartigen Vorgehen die SA-Elite beseitigt wurde, markiert einen entscheidenden Einschnitt in der Praxis der Homosexuellenverfolgung. Ernst Röhm als SA-Chef war einem internen Machtkampf zum Opfer gefallen, er wurde erschossen. Seine homosexuelle Veranlagung hatte bis dahin bei Kritikern die gesamte nationalsozialistische Bewegung in die Nähe gleichgeschlechtlicher Affinität gerückt. Nun distanzierte sich Hitler von seinem einstigen Duzfreund.

Besonders gründlich wurde in München verfolgt. Gauleiter und Chef der Polizeidirektion München Wagner legte sich mächtig ins Zeug. 1935 wurde der Paragraph 175 verschärft, um die Verhaftungen nachträglich zu legitimieren. Ein Teil der in Schutzhaft genommenen Personen wurde nach Dachau verbracht.

Beispiel: Die beiden Männer F. und Sch. werden nach §175 verurteilt, mindestens einer kommt für 2 Jahre nach Dachau. 3 oder 4 Monate nach der Entlassung treffen sie sich, werden aber unglücklicherweise in einen Autounfall verwickelt. Die Sache geht vor Gericht, wo der Richter anhand der Aktenlage die Vorstrafen einsehen kann. Aus dem Umstand, dass beide Männer wegen Vergehen nach §175 verurteilt waren, und dem Umstand, dass beide in der Nacht zuvor in einem Hotel übernachtet hatten, ergab sich für den sittenstrengen Richter der „dringende Verdacht“, dass die beiden Unzucht getrieben hätten. F. kommt ins Gefängnis, dann in verschiedene KZs. [Quelle]

Bei der Verfolgung von Homosexuellen legen Kripo und Gestapo beträchtlichen Eifer an den Tag. Ich erinnere mich eine Geschichte gelesen zu haben, in der sowohl dieser Aspekt als auch die widerliche Kleinstädterei und das den Deutschen gerne anhaftende Spießbürgertum erst in Kombination ihre volle Kraft entfalteten.

Herr O. ist Vorsitzender des örtlichen Kulturvereins und hat viel Gutes für den Ort getan. O. macht seine Arbeit stets ordentlich, er ist einigermaßen beliebt. Und er ist schwul. Doch wissen dies nur wenige, schon früh erkennt er die Zeichen der Zeit und zieht sich fast ganz zurück. Der Hausverwalter des Museums und O. geraten wegen einer Verwaltungssache ein wenig aneinander, was der rachsüchtige Verwalter zum Anlass nimmt, Anzeige zu erstatten. Natürlich wegen Verdachtes auf § 175.

Der Kriminalkommissar vernimmt O., doch lässt sich zunächst nichts nachweisen, zumal O. alle Vorwürfe abstreitet. Doch der Kommissar hat Verdacht geschöpft. Erste Indizien ergeben sich aus einer Aussage von einem Verhafteten in einer anderen Stadt. Der belastet O., in der Hoffnung Strafmilderung zu erhalten. O. wird abermals verhört, noch hat der Kommissar nichts handfestes in der Hand, und O. weigert sich standhaft etwas preiszugeben. Doch er wird so langsam weich, und gibt schließlich zu, vor Jahren (also bevor die entsprechenden Paragraphen verschärft worden waren) einmal an gewissen Handlungen beteiligt gewesen zu sein.

Der Kommissar lässt nicht locker und am Ende landet O. sowie eine ganze Reihe seiner Bekannten in Schutzhaft und nachfolgend teilweise im Konzentrationslager.

Die Hartnäckigkeit des Kommissars ist erstaunlich, und man fragt sich, ob die Kripo wirklich nichts anderes zu tun hatte. Aufgrund der Existenz des Paragraphen 175, der von den Nationalsozialisten verschärft wurde, war es dem missgünstigen Hausverwalter möglich, seine Denunziationen wirksam an den Mann zu bringen. Wirklich widerlich ist aber die Rolle, die Nachbarn, Gemeindemitglieder und Mitglieder des Kulturvereins spielten. Nur die wenigsten verteidigen O. bedingungslos (unter anderem seine Familie), aber viele fühlten sich berufen, Gerüchte weiterzugeben oder zu Protokoll zu geben, dass man glaube, dass O. irgendwie was mit Homosexuellen zu tun hätte. Das erinnert ebenfalls an Mittelalter und Hexenjagd.

1965 lebten meine Mutter und ich in einem kleinen Ort in Südbaden. Jeden Sonntag ging meine Mutter in die Kirche, ich durfte aber auch zu Hause bleiben. Als ich sie einmal fragte, warum sie denn in die Kirche ginge, sagte sie: „Wenn man nicht in die Kirche geht, fangen die Leute an zu reden„. Man stelle sich vor, um wie vieles stärker diese Mentalität 30 Jahre zuvor war.

Die Kirche im Visier der Nationalsozialisten

Ab 1935 begannen eine Reihe von Schauprozessen in Zusammenhang mit dem § 175, in dessen Mittelpunkt die Kirche und Laienbrüder standen. Man verdächtigte die Brüder homosexueller Handlungen. Staatsanwaltschaft und Gestapo leiteten Untersuchungen, bzw. Verfahren ein. Der Punkt hier ist nicht, dass im einen oder anderen Fall möglicherweise tatsächlich Vergehen vorlagen, nicht nur wegen §§ 174, 175, sondern möglicherweise wegen dem Missbrauch Schutzbefohlener, sondern es soll auf den besonderen Charakter der Prozesse hingewiesen werden, welche auch mit den Moskauer Schauprozessen von 1936-1938 verglichen wurden. [Quelle]

Die Geheime Staatspolizei zieht mit einem großen Aufgebot von Beamten von Kloster zu Kloster und unterzieht dort Brüder, insbesondere aber die Schulkinder, Lehrlinge, die kranken Insassen etc. einem eingehenden Verhör, vermerkte im Juni 1937 der Berliner Domvikar W. Adolph, der zusammen mit Bischof Preysing die Ermittlungen aufmerksam verfolgte.

Bei den Untersuchungen scheint eine Art interne Vorgabe befolgt worden zu sein, nach der die Beamten möglichst viele Mönche unter allen Umständen belasten sollten. Neben den Verhören der Brüder bildeten die Aussagen von z. Teil schwachsinnigen Insassen von Pflegeheimen ein dubiose Hauptquelle der Erhebungen. Das führte zu grotesken Szenen im Gerichtssaal.

Wie unzuverlässig Beschuldigungen von Pfleglingen sein konnten, zeigt eine groteske Szene in einer Hauptverhandlung des Sommers 1937: Gefragt, wer im Saale sich an ihm vergangen habe, wies ein solcher Zeuge statt auf einen der Angeklagten auf den Gerichtsvorsitzenden selbst. Auch Berührungen, wie sie sich aus der Pflege hilfloser Kranker ergeben mußten, bestätigten diese zuweilen bereitwillig als sittliche Vergehen.

Begleitet wurden die Aktionen von einem Propagandafeldzug gegen die Kirche und kirchliche Einrichtungen. Die Leistungen des Nationalsozialismus wurden hervorgehoben, die der Kirche verunglimpflicht. Zusätzlich wurde noch Nähe zu Kommunisten unterstellt.

Ein Erzbischof Mundelein aus Chicago hatte schließlich die Stirn in einer teilweise durchgesickerten Rede die Rechtmäßigkeit der Prozesse in Deutschland anzuzweifeln, woraufhin Goebbels am 28. Mai 1937 in einer sorgfältig inszenierten Aufführung vor 20.000 alten Kämpen zu der Frage der kirchlichen Sittenprozesse propagandistisch Stellung bezieht. Alle Rundfunkanstalten übertragen die Rede, natürlich.

Goebbels verkündete, dass der Staat eigentlich über die Sache schweigen wollte, doch nun sei er gezwungen, Stellung zu nehmen, und er, Goebbels, werde dies übernehmen. In der folgenden Rede spricht er von allgemeinem Sittenverfall, wie er in diesem erschreckenden und empörendem Ausmaß kaum noch einmal in der Kulturgeschichte der gesamten Menschheit festzustellen sei. In einem ganzen Stand habe sich herdenmäßige Unzucht breit gemacht, welcher von oben gedeckt würde; tausende von Geistlichen und Ordensbrüdern und tausende von kirchlichen Sexualverbrechern betrieben planmäßige Vernichtung tausender von Kindern und Kranken. Doch selbst diese tausende von Fällen seien nur ein Symptom von viel größerem Zerfall. Kurz gesagt:

„Sexualverbrecher im Priesterrock tobten allerorts – hinter dem Altar, in den Sakristeien, nach der Beichte, zwischen Beichte und Kommunion – ihre widerlichen Gelüste aus“.

Goebbels peitschte die Menge auf, heiliger Zorn stieg auf, er beugte sich in Ehrfurcht vor dem göttlichen Meister, der schon einmal mit der Peitsche den Tempel gesäubert hatte. USW. Die Konsequenz konnte nur sein, dass Goebbels der Kirche jegliche Kritik am Nationalsozialismus untersagte, mit dem Hinweis sonst ein paar besonders prominente Kirchenfürsten vor Gericht zu zitieren, wo sie dann einmal ein paar Fragen zu beantworten hätten.

In den Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte unter dem Titel „Die Sittlichkeitsprozesse gegen die katholische Kirche in den Jahren 1936-37“ ist die unrühmliche Geschichte im Detail nachzulesen. [Quelle]

Passiver Widerstand – Beispiel Göttingen

Das nationalsozialistische Regime formte das Staatsvolk mittels Propaganda, Geboten, Verordnungen, Gesetzen der über allen stehenden Partei und Hitler als oberstem Gott, der das Volk zu einem Guss formen würde und der versprochen hatte, das Reich zu neuer Größe zu führen. Das schloss jeglichen Widerspruch aus.

In einer Meldung vom 3. Dezember 1935 im Göttinger Tageblatt kann man lesen:

„Alle Handlungen und Bekundungen irgendwelcher Art, die sich gegen den Staat Adolf Hitlers richten und die Bestrebungen und Ziele dieses Staates untergraben oder auch nur gefährden, stören die öffentliche Sicherheit …“ etc. ist die Meinung des Organs „Der deutsche Polizeibeamte“. Das Organ sieht erwünschte Einzelrichtlinien für die folgenden Fälle:

Wer z.B. beim Singen des Horst-Wessel-Liedes bei feierlichem Anlass „bewusst den Hitlergruß nicht erweist, für falsche oder haltlose Gerüchte, wer Misstrauen gegen Maßnahmen der Regierung in abfälliger oder gar gehässiger Form äussert, unanständiges Tanzen von deutschen Frauen. Auch beim Verkauf deutscher Grundstücke an Juden durch arische Reichsangehörige kann die Polizei unter Bezugnahme auf § 14 der Polizeiverordnung eingreifen, wenn es sich um einen wesentlichen Teil des Volksvermögens handle, der eigennütziger jüdischer Spekulation ausgeliefert werden soll. [Quelle]

Einige Göttinger proben wenigstens den passiven Widerstand, was von der Ortsgruppe prompt wieder dem Nazi-Kreisleiter gemeldet wurde.

Am 7.11.1936 meldete die Ortsgruppe Göttingen IV Pfalz Grona an den Kreisleiter: Der Vg. Fraatz (hätte) am 1. Mai 1936 mit seinem Sohne am Vormittag in seinem Garten gearbeitet und an den öffentlichen Feiern nicht teilgenommen.

Fraatz leistet in den Folgejahren weiterhin passiven Widerstand, und scheint sich erst 1939 dem ständigen Druck zu beugen, als er sich erstmals zusammen mit seinen Arbeitskollegen bei einem Aufmarsch zeigt. Als un-nationalsozialistisch gemeldet wird auch, wer sich den Spendensammlungen (Adolf-Hitler-Spende) entzieht.

Druck wird auf Arbeiter und Arbeitslose gleichermaßen ausgeübt. Beispiel Hannover:

In Hannover holten NSDAP und der parteilose Bürgermeister 1934 aus zu ‚einem großen Schlag gegen die Arbeitslosigkeit’: 1600 Arbeitslose sollten einen See ausheben, den Maschsee, heute beliebtes Erholungsgebiet am Stadtrand. Am Morgen des 21. März 1934 begannen die ersten hundert Arbeitslosen mit Picke und Schaufel Erde abzutragen. Für die Maloche erhielten sie weniger Geld als bis dahin vom Wohlfahrtsamt.“ (siehe „Haus im Schlamm“, Ausstellung Hannover Goseriede, 30159 Hannover, Ausstellungsende April 2005, zitiert nach UZ 18.3.05)

Ca. 1938 beginnt im Reich die Einrichtung von 200 „Arbeitserziehungslagern „durch Wirtschaft und Gestapo (lt. Mommsen/Lotfi „KZ der Gestapo“, München 2001), um in grausamen Kurzbestrafungen – die Betroffenen kamen nicht ins KZ und fielen nicht lange aus, wurden aber wie im KZ behandelt – die unbotmäßigen Belegschaftsteile anzupassen oder sie als abschreckendes Beispiel vorzuführen. [Quelle]

Denunzianten-Hochzeit

Das Denunziantentum scheint spätestens ab 1933 in voller Blüte zu stehen. Ein Beispiel:

Am 21. Juli 1933 denunzierte der Kassierer Karl Schmidt, ein Parteimitglied, den Schlosser Jacob Wagner und dessen Frau sowie den Klempner August Rabenhold und dessen Frau wegen anzüglicher Redensarten und Sticheleien. Schmidt gab an, dass Wagner der KPD angehört habe und aus diesem Grund auch von der Reichsbahn entlassen wurde. Ganz in diesem Sinne hätte Wagner auch am 28. Juni, dem Tag einer reichsweit organisierten Demonstration gegen den Versailler Vertrag, die Fahne nicht rausgehängt. Zudem würde Wagner des öfteren abends mit den im Ebertal wohnhaften und als frühere Kommunisten bekannten Tolle, Jeep und Suck zusammenstehen und längere Unterhaltungen führen.

In einem anderen exemplarischen Fall wurde das Nicht-Beflaggen nicht geduldet …

Anlässlich eines nationalen Feiertages 1934 hat die Ehefrau anstatt zu flaggen ihr Bettzeug zum Fenster herausgehängt, was sie sonst nie tat und von den Volksgenossen als Provozierung aufgefasst wurde. Auf Veranlassung der Polizei wurde die Wäsche dann entfernt.

Ein letztes Beispiel aus Göttingen, an dem man sieht wie maßgeschneidert kleinbürgerliche deutsche Spießermentalität mit nationalsozialistischer Obrigkeit zusammenarbeitete …

Am 11. Juni 1939 wurde Friedrich Mätche aus der Mühlenstraße wegen staatsfeindlicher Einstellung angezeigt. Georg Barski aus derselben Straße wandte sich in dieser Sache etwas später an die Kreisleitung. Barski betonte, dass sich die fortgesetzte staatsfeindliche Einstellung des Vg. Mätche schon dadurch zeige, daß M. trotz der wiederholten und allgemein bekannten Hinweise zur Beflaggung es unterlassen hat, die Fahne herauszuhängen, obwohl er im Besitze einer solchen ist. (…) Da der Vg. M. den berechtigten Unwillen aller in seinem Hause, sowie der benachbarten Volks- und Parteigenossen hervorgerufen hat, zumal er allgemein in seiner Gesinnung bekannt ist, bitte ich beschleunigt die entsprechenden Schritte zu unternehmen und ihn ein für allemal auf den richtigen Weg zu bringen
Meines Erachtens können nur die allerschärfsten Mittel zum Erfolg führen. [Quelle]

3. Klasse ins Todeslager – Leerfahrten Gratis

Die Eisenarbeiter entlang der Strecke zu den Vernichtungsbahnhöfen und dort selbst wussten selbstverständlich Bescheid über das Leid der Menschen und das Schicksal, das sie erwartete. Niemand kam zurück.

Die Historikerin Sybille Steinbacher schrieb 2004 in ihrem Buch „Auschwitz. Geschichte und Nachgeschichte“ über derlei Kaltschnäuzigkeit: „Gleichgültigkeit ließ die Eisenbahner ihre mörderische Zuarbeit routiniert verrichten. Aus Gehorsam und auch geprägt von der pedantischen Präzision ihres Berufes ließen sie Zweifel am eigenen Tun nicht zu. Dass die Last, von der systematischen Tötung zu wissen, nicht nach Konsequenzen rief, zeigt: Mit dem Massenmord konnte man sich arrangieren.“

Aus dem Transport der Verdammten ergab sich für die Bahn ein Geschäft. Die Fahrt mussten die Opfer quasi selbst bezahlen.

Sybille Steinbacher schreibt dazu: „Die Reichsbahn ließ sich die Fahrt wie herkömmliche Frachttransporte bezahlen. Das Geld stammte von den Opfern selbst, die eine Fahrkarte dritter Klasse für den Weg ins Todeslager kaufen mussten: pro Person für jeden Schienenkilometer vier Pfennige, für Kinder unter zehn Jahren zwei. Dass die Reichsbahn der SS Mengenrabatt gewährte – bei Transporten ab 1000 Personen galt der halbe Preis – und die Leerfahrten auf dem Rückweg gratis waren, gehört zu den atemverschlagenden Details der Organisation des Massenmords.“ Bei Adolf Barthelmäs, dem unterstellt werden kann, über diese und andere Details gut informiert gewesen zu sein, reichte das alles laut seiner Nichte nur für Selbstmitleid im Familienkreis: „Wenn wir das mal büßen müssen, was wir hier machen, dann geht es uns ganz schlecht.“ Dabei wurde ein Sechstel (!) aller beim Holocaust ermordeten Juden im Laufe der Auschwitzer Dienstzeit des Adolf Barthelmäs über seine Dienststelle und durch sein Zutun der Vernichtung zugeführt.

Dass dieser Mann nie zur Verantwortung gezogen wurde, ja dass er bis heute völlig unbekannt ist, belegt, wie viel historische Forschungsarbeit über den Nationalsozialismus noch immer zu leisten ist. (Hohenloher Tagblatt, 21.3.2014)[Quelle]

Nach dem Krieg

Nach Einmarsch der Alliierten in Deutschland und der Befreiung der Konzentrationslager wurde die deutsche Bevölkerung mit den durch das NS-Regime verursachten Grausamkeiten in aller Deutlichkeit konfrontiert. Schlagartig machte sich unter dem Eindruck der schockierenden Bilder eine allgemeine Amnesie breit und Aussagen wie „Davon haben wir nichts gewusst“ oder „Unvorstellbar, dass unser Führer so etwas angeordnet hätte“ waren weitverbreitete Aussagen. Nachdem Peter Longerich in seinem in 2006 erschienen Buch Davon haben wir nichts gewusst! erstmalig diese weitverbreitete Meinung widerlegte, blieb die Frage, was das deutsche Volk nachweislich wirklich wissen musste weiter unbeantwortet. [Quelle]

Wieviel wussten die Deutschen über die gnadenlose Vernichtungsmaschinerie während des nationalsozialistischen Regimes? Oder wie viele wussten Bescheid? Natürlich kann die Frage nicht beantwortet werden. Sie ist falsch gestellt. Schuld kann nicht mit dem Schöpflöffel gemessen werden, auch wenn die Zahlen der Vernichteten nach einem großen Tieflader rufen. In der Rezension von Andreas Pickel über Bernward Dörner „Die Deutschen und der Holocaust“ heißt es abschließend:

Ursprünglich stellte man sich im Nachkriegsdeutschland die Ermordung der Juden als einen industriellen Tötungsprozess vor, die Entscheidungen als Verwaltungsakte, die Täter als Schreibtischmörder. Der Genozid erschien entweder vollkommen unerklärlich, oder aber es wurden Erklärungen angeboten, die heute als unzureichend erscheinen: der pathologisch antisemitische Wahn Hitlers oder die Eigendynamik des Antisemitismus, der zu eigenmächtigen Aktionen von untergeordneten Dienststellen geführt haben sollte. Tatsächlich bestand der Holocaust aus einer nahezu ganz Europa umfassenden, über Jahre anhaltenden Serie von Massakern, von unvorstellbaren Grausamkeiten und Leid, verübt von Hunderttausenden – teilweise hochmotivierten – Tätern und Helfern, beobachtet von einer noch weitaus größeren Anzahl von Augenzeugen und damit Mitwissern.

Einerseits gab es also hunderttausende, die an der Vernichtungsmaschinerie beteiligt waren, andererseits können gar nicht alle Deutschen schuldig im Sinne von „verantwortlich“ sein. Aus gutem Grund ließ man bei den Prozessen gegen Hauptverantwortliche die Entschuldigung, man habe nur auf Befehl gehandelt, nicht gelten, nur sagte man nicht, wie einzelne untergeordnete Chargen, die in den Mühlen des Staatsapparates gefangen waren, sich hätten verweigern können, ohne u.U. den eigenen Tod im Lager oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Angehörige in Kauf zu nehmen.

Der soziale Zwang in dieser Spitzelatmosphäre muss ungeheuerlich gewesen sein, aufrecht erhalten vom Parteiapparat und dem Apparat der SS, der Schutzstaffeln und der Polizeien, in welchen nicht selten die miesesten Elemente das Sagen hatten, während die schlechtesten Elemente der Gesellschaft ihr Ego durch Denunziantentum aufpolierten. Beruflich kam man nur voran, wenn man den richtigen Pass hatte und parteikonform funktionierte. Man konnte seinen Job verlieren, im „Arbeitserziehungslager“ oder im KZ landen, wenn das nicht der Fall war. Hinzu kam die unsägliche kleingeistige Mentalität, welche die Menschen noch zusätzlich zu Gefangenen und Marionetten machte.

Entnazifizierung hätte eigentlich auch bedeuten müssen, das kleinbürgerliche vermiefte Denunziantentum an den Pranger zu stellen, und damit der Aussage Nachdruck zu verleihen, dass ohne das Denunziantentum im Unrechtsstaat viel Unrecht nicht geschehen wäre. Gleichzeitig hätte man die Spötter, Gaffer, Mitläufer, Mittäter durch Passivität umerziehen sollen, denn auch diese kann ein gesunder Staat nicht brauchen, um einmal selbst diesen Jargon zu verwenden.

Da Generalisierungen in der Schuldfrage unzulässig sind, blieb also nur übrig, die dicksten Fische zu bestrafen. Vielen Tätern blieb somit eine angemessene Bestrafung erspart. Fraglich bleibt, was eine Bestrafung nützte, wo kein Unrechtsbewusstsein vorhanden war. Über die Unternehmen Friedrich Flicks wurde beispielsweise bekannt, dass die beschäftigten Zwangsarbeiter noch weniger zu essen bekamen, als in anderen Firmen üblich war. Der Grund: Kostensenkung. Flick weigerte sich bis zu seinem Tod Entschädigungsleistungen zu zahlen.

TäterEntnazifizierung 1

Manchmal ging die Entnazifizierung flott über die Bühne. Z.B. in Oberstdorf. In Der Aufstand in Oberstdorf beschreibt Guido Hoyer die kaum bekannte Selbst-Befreiungsaktion im bayerischen Allgäu. Gleich im Anschluss an die Aktion begann die Entnazifizierung.

Als die französische Armee am 1. Mai 1945 den Ort Oberstdorf im Allgäu erreichte, war dort die Befreiung vom Naziregime bereits vollzogen. Eine antifaschistische Organisation, die sich »Heimatschutz Oberstdorf« (HS) nannte, hatte sich in der Nacht zuvor bewaffnet erhoben und die Kontrolle über den Kurort übernommen.

Die Brüder Karl und Dr. Ernst Richter gründeten Ende 1944 zusammen mit dem Münchner Rechtsanwalt Franz Josef Pfister eine Widerstandsgruppe, die im Militär und in der Bevölkerung Unterstützung fand. Schließlich hatte sich eine Truppe von ca. 140 Mann gebildet, die jedoch nur teilweise bewaffnet werden konnten.

Der Aufstand in der Nacht auf den 1. Mai fand derart überraschend statt, dass die Befreiung Oberstdorfs kampflos erfolgen konnte; in der Nacht zum 1.Mai wurden dort zahlreiche Nazis anhand vorbereiteter Listen vom HS festgenommen. Die deutschen Antifaschisten verfuhren dabei wie die Alliierten mit dem »automatic arrest«: Jede Frau und jeder Mann, deren Tätigkeit in einer NS-Organisation bekannt war, wurde vorläufig festgesetzt. So konnten der französischen Armee 100 gefangene Nazis übergeben werden.

Die Oberstdorfer Widerstandskämpfer durften nach dem Einmarsch der Alliierten an der weiteren Befreiung mitwirken. Noch am 1. Mai begann man mit der Entnazifizierung.

Bereits am Abend des 1. Mai begann ein Untersuchungsausschuss unter dem Vorsitz von Pfister seine Arbeit. Diesem Ausschuss hatten die Franzosen die Aufgabe übertragen, über Freilassung oder Weiterinhaftierung der Nazis zu entscheiden. Kurz und knapp sind die Begründungen, verraten aber immer gründliche Abwägung.

»Obwohl erhebliche Bedenken dagegen bestehen«, heißt es bei der Frauenschaftsleiterin Wally B., »wurde die Entlassung einstimmig verfügt… Frau B. hat in ihrer Parteieigenschaft zweifellos wiederholt auf Frauen in einem nicht verantwortbaren Sinn eingewirkt. Sie ist eine Hysterikerin, die (…) die Eigenschaften eines derartigen Persönlichkeitsbildes (…) auch auszuwerten versteht.« Dagegen blieb die Denunziantin Maria A. in Haft, da sie »bei Kriegsbeginn eine damals strafbare Äußerung des Frl. Lechner weitergegeben hat, welche zu deren Inhaftierung (…) geführt hat. Es erscheint unbedingt angemessen, hier eine Maßnahme durchzuführen, welche eine gerechte Vergeltung (…) erforderlichen.« Ein PG von 1933 blieb in Haft, »da die Persönlichkeit politisch unzuverlässig erscheint und der Bruder des Vorgeführten Kommandant in Dachau war.«

Hier hatte es also eine Denunziantin erwischt. In vielen Fällen blieb dieser Tatbestand jedoch völlig ungesühnt. Nebenbei. Auch mutmaßlich hochkarätige Naziverbrecher waren dem HS ins Netz geraten. Z.B. der Kriminalbeamte Otto P., der sich, wie so viele andere gleich ihm, von Berlin aus nach Süden abgesetzt hatte:

»Der Vorgeführte gibt an, dass er zur Rückführung von Kosaken … damit diese nicht in sowjetische Gefangenschaft geraten, nach Süden beordert sei. … (Er) erklärt, dass er während seines Dienstes nur mit rein kriminalpol. Aufgaben zu tun hatte, jedoch nicht mit Aufgaben des SD oder der Gestapo. (Es) wird festgestellt, dass er das goldene Parteiabzeichen habe, er habe im Bahnhofshotel seine ges. Akten verbrannt. Beschluss: Haftfortdauer einstimmig angeordnet. Besondere Vorsichtsmassnahmen u. bes. Sicherung erforderlich. [Quelle]

Natürlich kam es bei der sogenannten Entnazifizierung auch zu Racheaktionen, doch zählt Oberstdorf zu den Beispielen, wo Verantwortliche und Zuträger des nationalsozialistischen Regimes benannt wurden. Nicht immer waren die Entnazifizierungsbemühungen jedoch effektiv.

Beispiel Aachen: Als die Engländer Aachen besetzten, suchten sie nach Personen, welche die Stadtgeschäfte stellvertretend für sie führen würden. Sie suchten und fanden ausgerechnet einen Profiteur des Nazi-Regimes, bestens beleumundet, weil andere Profiteure und der Pfarrer dem Herrn ein gutes Leumundszeugnis ausstellten. Die Proteste verhallten lange ungehört.

Aufklärung auf Sparflamme

Am 12. Juli 1945 wurde der Heimatschutz Oberstdorf aufgelöst. Bald schon waren die reinen Antifaschisten nicht mehr gefragt und schon gar nicht beliebt. Die Kripo in Kempten versuchte den Migliedern der Widerstandsgruppe Mord und andere Unregelmäßigkeiten nachzuweisen. Es kam sogar zu einer Verhandlung, doch entschied im Fall zweier Morde das Gericht zugunsten der Angeklagten. Diese beriefen sich stets darauf im Dienste der Alliierten gehandelt zu haben.

Andernorts gingen mögliche Schuldige unbehelligt ihrer Arbeit nach.

Proske nannte als Beispiel für einen Täter aus nächster regionaler Nähe August Schlachter, in Barabein geborener Architekt, seit 1933 Mitglied der NSDAP und der SS, Gründungsbaumeister in Auschwitz und Bauleiter in den KZ Natzweiler-Struthof und Mittelbau-Dora bei Nordhausen. Ab 1953 war er freier Architekt in Biberach.

In ganz Deutschland spielten sich verrückte Szenen ab. Etwa wenn der vor einem Gauleiter nach Frankreich geflüchtete Schullehrer nach dem Krieg in seine Heimatstadt Kleinkems zurückkehrt und derselbe Herr Gauleiter dort immer noch in Stand und Ehren gehalten wird. Gerade die ehrenhaften Leute sind eben nicht unbedingt Denunzianten, und so wird wohl mancher der Justiz entwischt sein, der ein Urteil eigentlich verdient gehabt hätte.

Vielerorts wurde Aufklärung nur auf Sparflamme betrieben. Allzu eifrig wurde aus eigenem Antrieb weniger geforscht bei den deutschen Nachkriegsbehörden in den Gemeinden und auf amerikanisch-britischer Seite wurde das Unternehmen „Entnazifizierung“ aufgrund des Geschäftes mit dem Korea-Krieg bald ad acta gelegt.

Wolf-Ulrich Strittmatter nennt einen weiteren Grund, warum gerade die Forschung nach den Tätern und Mitläufern so schwierig war. „Die kleinen Gemeinschaften in Dörfern und Provinzstädtchen wollten nach dem Krieg einfach ihre Ruhe.“ Aber es gelte, die „Lebenslüge, wonach alle angeblich nur Befehlsempfänger waren“, auch heute noch als solche zu benennen. Nein, Gottlob Pfeiffer beispielsweise, NSDAP-Kreisleiter in Wangen im Allgäu, brauchte keinen Befehl von oben, um öffentlich drei Frauen den Kopf rasieren zu lassen, weil sie Verhältnisse mit Zwangsarbeitern hatten. Noch nach 1945 wählten die Wangener ihn in den Gemeinderat ihrer Stadt. [Quelle] Schwäbische Zeitung 27.1.2015

Mit dem am 11.5.1951 vom Bundestag einstimmig (bei zwei Enthaltungen) beschlossenen „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen“ konnten alle Beamten, die 1945 wegen NS-Belastung ihre Stellung verloren hatten, wenn sie nur wollten, ungeachtet ihrer Kategorisierung wieder in den öffentlichen Dienst zurück. Alle Behörden wurden verpflichtet, mindestens 20 Prozent ihrer Stellen mit „Verdrängten“ zu besetzen. Hunderttausende bis dahin nicht Wiedereingestellte, darunter Zehntausende mit erheblicher Belastung, rückten wieder ein. In Entnazifizierungsverfahren für unwirksam erklärte NS-Beförderungen galten erneut.8

Der Ulmer Prozess 1958

Das neue, alten Sünden gegenüber nachsichtige Klima in der BRD veranlasste 1955 den ehemaligen Polizeipräsidenten von Memel, SS-Oberführer und Träger des Goldenen Parteiabzeichens der NSDAP, Bernhard Fischer-Schweder auf Wiedereinstellung in den Staatsdienst zu klagen. Dann stellte sich heraus, dass Fischer-Schweder, der sich selbst als Freund von Juden und Polen bezeichnete, 1941 in Litauen die Erschießung von Juden befohlen haben soll. Besonderes Verdienst bei den Ermittlungen kam dem Staatsanwalt Erwin Schüle zu, der dafür sorgte, dass die gesamte Einsatztätigkeit des „Einsatzkommandos Tilsit“ aufgeklärt wurde.

Innerhalb von wenigen Wochen erschossen die Angehörigen von Gestapo, des Sicherheitsdienstes, der Schutzpolizei und von litauischen Kollaborateuren 5500 Menschen. Juden, Kommunisten, Frauen und Kinder. Der Ulmer Einsatzgruppenprozess wurde zu einem der größten seiner Zeit. Die Morde konnten dank der Aufzeichnungen der Gruppe minutiös nachgezeichnet werden, dennoch waren auch hier plötzlich nur noch Gehilfen unterwegs (soll heißen, die Anklage lautete stets auf Beihilfe zum Mord), obgleich – wie sich ebenfalls herausstellte – Fischer-Schweder freiwillig an den Exekutionen teilgenommen hatte.

Zögerlich, als Nachgedanke des Ulmer Prozesses, wurde daraufhin 1958 ein Archiv in Ludwigsburg eingerichtet, die „zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“, in dem die Dokumentation zum Nationalsozialismus gesammelt werden sollte. Peinlich war, dass sich irgendwann herausstellte, dass der zuvor lobend erwähnte Leiter, Erwin Schüle, seinerzeit selbst Mitglied der NSDAP war. Mehr war ihm offenbar nicht vorzuwerfen.

Zwar soll er seine Aufgaben gut erfüllt haben, andererseits könnte man einwenden, dass ein weniger belasteter Chef der Aufklärungsstelle nationalsozialistischer Verbrechen es vielleicht besser gemacht hätte. Schüle wird sich nicht gerade selbst verfolgt haben, falls er doch etwas zu verbergen gehabt hätte.

Nachdem dieses kleine Problem behoben war, ging es unter neuer Leitung und mit frischer politischer Motivation jedenfalls gut voran bei der Verbrechersuche. Hätte man sich politisch nur durchringen können, die Gerichte in Polen und in der Tschechoslowakai um Akteneinsicht zu bitten. Aber das war noch bis Ende der 60er Jahre anscheinend unmöglich. Auch aus diesem Grund vergingen viele Jahre bis Verbrechen bekannt wurden, und vorher unerkannte Täter verfolgt werden konnten, falls es nicht bereits aufgrund von Alterstod oder Gebrechlichkeit der Verdächtigen zu spät war.

Schüle war auch deswegen untragbar für die Bundesregierung geworden, weil kurz zuvor der BND ins Gerede gekommen war, als endgültig klar wurde, dass der Verein von ehemaligen NS-Angehörigen durchsetzt war. Schlimmer noch war, dass der Ex-Nazi Heinz Felfe gleichzeitig auch noch russischer Spion war und im Herzen des bundesdeutschen Geheimdienstes des Ex-Nazi-Generals Gehlen saß. Und das schon seit Jahren!

Auf diese Geschichte blickt auch der Artikel über die Kommunistischen Nazis, jedoch ist sie ist zu köstlich, und sollte in größerer Ausführlichkeit und mit Genuss erzählt werden. Doch die Zeiten waren seltsam, was natürlich als Rechtfertigung für Gräueltaten nicht wirklich überzeugend wirkt im Nachhinein.

Schuldbewusstsein? Fehlanzeige

Bei den Nürnberger Prozessen weigerten sich die meisten Angeklagten standhaft, ein Schuldeingeständnis abzulegen.

Ernst Kaltenbrunner, als Chef des Reichssicherheitshauptamts Nachfolger von Reinhard Heydrich, gestand zwar zu, dass im Dritten Reich Verbrechen begangen worden waren, behauptete jedoch steif und fest: „Ich hatte keinen Anteil an ihnen“. Fritz Sauckel, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz von 1942-45 behauptete gar, von NS-Untaten überhaupt nichts gewusst zu haben. Mit ihnen konfrontiert, zeigte er sich in seiner „innersten Seele erschüttert“. Der im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess zum Tode Verurteilte blieb dabei: „Ich sterbe unschuldig“. Auch Führer von Einsatzkommandos, die den Massenmord planmäßig organisiert hatten, behaupteten, lediglich „ihre Pflicht getan“ zu haben. Werner Braune, im „Einsatzgruppenprozess“ zum Tode Verurteilter und einer der wenigen, die später nicht begnadigt wurden, äußerte: „Gehorsam und Treue… haben mich unter den Galgen gebracht…Mein Kampf ging um Wahrheit und Recht“. [Quelle]

Das Euthanasie-Personal war ebenso unschuldig wie alle anderen. Schwester Pauline Kneissler, die 5 Jahre lang in Grafeneck und Hadamar Patienten „abgespritzt“ hatte, so nannte man das Töten mit der Giftspritze wohl im Fachjargon, war gar die Unschuld in Person: „Mein Leben war Hingabe und Aufopferung,…nie war ich hart zu Menschen…Dafür muss ich heute leiden und leiden“. Sie bekam vier Jahre.

In der Regel sprachen die Richter zugunsten der Angeklagten. Wenn jemand sagte, er hätte nichts gewusst, wie will man das Gegenteil ohne immensen Aufwand wirklich nachweisen, falls nicht offensichtliche belastende Umstände vorliegen? Doch die deutschen Gerichte entwickelten nicht selten eine ausgeprägte Geschicklichkeit darin, etwaige belastende Umstände nicht zu sehen oder beinahe automatisch höchstens von „Gehilfentum“ bei Mordtaten auszugehen. Beispiele für die deutsche Rechtsprechung in den Nachkriegsjahren folgen. Auftritt – die korrekte, saubere Gestapo in Köln:

Als das Landgericht Köln im Juli 1954 gegen zwei frühere Gestapo-Leiter der Stadt (Sprinz und Schäfer) sowie gegen den Judenreferenten der Dienststelle Matschke verhandelte, nahm es ihnen ab, sie hätten bei dem Zusammentreiben der 11500 Kölner Juden und bei deren Deportation in 14 Transporten nicht gewusst, welches Schicksal ihnen drohte, denn „Planung und Befehl wurden unter Decknamen und Tarnbezeichnungen an die nachgeordneten Dienststellen weitergegeben“. Sogar die Gestapo-Chefs hätten „damals angenommen, dass die Juden in ein Zwangsreservat gebracht würden, ähnlich dem der Indianer in den USA“. Zwar hatten sogar Sekretärinnen der Polizei als Zeuginnen bekundet, schon im Sommer 1942 hätten urlaubende Soldaten von Massenerschiessungen erzählt und jeder habe gewusst, „dass die Juden in den Tod gingen“. Dieses „private“ Wissen war in den Augen des Gerichts jedoch unmaßgeblich. Rechtlich zähle allein, „dass die Angeklagten dienstlich nicht über das Schicksal der Juden informiert waren“. Gestapo-Chef Sprinz, „ein korrekter und sauberer Beamter“, bekam wegen 8500facher „Freiheitsberaubung im Amt“ drei Jahre Gefängnis, sein Vorgänger Schäfer – bei ihm waren es „nur“ 3000 Personen – entsprechend nur ein Jahr. Dem Judenreferenten Matschke, einem fanatischen Nazi, hielt das Gericht zugute, dass er „ehrlich an den damaligen Staat geglaubt (habe und) für ihn beim Zusammenbruch eine Welt zusammengestürzt“ sei. Ergebnis: zwei Jahre Haft.

Hitler war schuld!

Wegen der „Entjudung“ des Gaues Franken und der Verfrachtung von 4754 Menschen in Viehwaggons, wofür die Gestapo sinnigerweise den „Fäkalienversandbahnhof“ von Schweinau ausgesucht hatte, verhandelte das Landgericht Nürnberg Anfang der 50er Jahre (das Verfahren dauerte insgesamt von 1949 bis 1953) gegen sieben Gestapo-Führer. Hauptangeklagter war der Nürnberger Gestapo-Chef Dr. Martin. Obwohl die Angeklagten, denen das weitere Schicksal der Deportationen natürlich auch unbekannt war, behauptet hatten, ihre Aktion sei rechtmäßig gewesen, der spätere Präsident Israels, Chaijim Weizmann, habe ja Hitler im Auftrag aller Juden den Krieg erklärt, ging das Gericht davon aus, dass die Angeklagten unter Zwang gehandelt hätten. Ihre Handlungsweise, dass sie nämlich „Juden und politisch Verfolgten gegenüber immer anständig und menschlich auftraten“, beweise, dass sie „ihre Aufgabe nicht frohen Herzens erfüllten“. Den Angeklagten wurde ja zugute gehalten, dass ihnen nicht bewusst war, dass sie bei der Ausrottung ihrer Opfer halfen und da sie wussten, wie sehr „die Juden in Deutschland dauernden Schikanen ausgesetzt waren,…konnten die Angeklagten sich sagen, dass die Juden in den neuen Siedlungsgebieten im Osten mindestens kein schlimmeres Los erwarten könne“. Wenn man bedenkt, dass die Repressionen gegen Juden im Reichsgebiet gerade von der Gestapo ausgingen, eine Überlegung, die an Zynismus kaum zu übertreffen ist. Insbesondere Gestapo-Chef Dr. Martin sorgte nach Auffassung des Nürnberger Landgerichts „mit der Autorität seiner Stellung dafür, dass bei der Evakuierung die Juden in charakter- und menschenwürdiger Weise behandelt“ wurden, er sei „im Interesse der Juden“ tätig geworden und brauchte daher nicht das geringste Unrechtsbewusstsein zu haben, da das Bestreben zu helfen und zu mildern nicht als Unrecht angesehen werden kann“. Konsequenterweise wurden alle freigesprochen.

Wusste das Personal der Konzentrationslager ebenfalls von nichts?

Im Prozess wegen der Ermordung von mehr als 600.000 jüdischen Kindern, Frauen und Männern im Lager Belcec wurde 1965 nur ein einziger – Josef Oberhauser – vom Landgericht München verurteilt. Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 300.000 Fällen bekam er vier Jahre und sechs Monate (7,8 Minuten für einen Mord). Mit Beschluss vom 30. Januar 1964 hatte die 4. Strafkammer des Landgerichts München die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst sogar abgelehnt, denn „bei den Angeschuldigten handelt es sich ausnahmslos um Leute, die sich keineswegs durch besondere Aktivität im Sinne des nationalsozialistischen Gewaltregimes auszeichneten und durch gewissenlosen Missbrauch von Machtstellungen des Fortbestandes des Unrechts Vorschub leisteten… . Ein Schuldvorwurf kann gegen sie nicht erhoben werden“. Zwar hatten Zeugen passiven Widerstand oder widerwilligen Einsatz bei keinem der Beschuldigten registrieren können, das sprach jedoch nach Ansicht der Kammer nicht gegen die Schuldlosigkeit, „denn es wäre bei der Persönlichkeit des Lagerkommandanten…ein lebensgefährliches Unterfangen gewesen, einen Widerwillen gegen die befohlene Tätigkeit offen zur Schau zu tragen“.

Der Preis für die Entlastung der Täter war allzu oft eine Herabsetzung, bisweilen sogar erneute Verurteilung der Opfer. Euthanasieopfer bezeichnet das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 25. Oktober 1951 als „ausgebrannte Menschen“ sowie „unter der Nullstufe stehende Menschen“, und das Landgericht Hamburg befand im April 1949 gar, die „Vernichtung geistig völlig Toter“ sei nicht „a priori unmoralisch“. [Quelle] Noch Fragen?

Mit der Gründung der Bundesrepublik wollte man einen Schlussstrich ziehen, heißt es. Von einer moralischen Schuld wollte man nun gerade sicher nicht sprechen.

1961 ergab sich folgende Situation, wie auf der Webseite der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes zu lesen war:

Es war am 20. Dezember 1961 im Landgericht in Karlsruhe: zwei Urteilsverkündigungen. Vor dem Schwurgericht stand der SS-Führer Erich Ehrlinger, vor der Politischen Kammer der Betriebsrat Willi Kumm von den Mannheimer Motorenwerken. Ehrlinger hatte Juden gemordet. Kumm hatte Kollegenfahrten zur Gedenkstätte Buchenwald in der DDR organisiert. Rechtsanwalt Dr. Ammann berichtete später: Die beiden Urteilsverkündigungen fanden fast unmittelbar hintereinander statt, so daß die Presseleute beide besuchen und miteinander vergleichen konnten. Ehrlinger bekam zwölf Jahre Gefängnis, das heißt umgerechnet für jedes von ihm hingemordete Leben etwa dreieinhalb Tage Gefängnis. Kumm erhielt fünf Monate Gefängnis, also für jede Gedächtnisfahrt an die Stätten solcher Opfer zweieinhalb Monate Gefängnis. Und außerdem verlor Kumm seinen Arbeitsplatz. [Quelle]

Das Erinnern an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur war offenbar lange Zeit weit strafwürdiger als das Verursachen solcher Opfer.

Beispiel Mitläufer, Nazi-Technokraten und Pensionszahlungen

Erhard Bruder, Biberacher NS-Multifunktionär, ab 1954 städtischer Kultur- und Verkehrsreferent, Vorsitzender des Kunst- und Altertumsvereins, Dr. Fritz Schroedter, seit 1930 in der NSDAP, ab 1933 NS-Fraktionsführer im Biberacher Gemeinderat, war 1934 bis 1944 an Zwangssterilisierungen beteiligt, ebenso am Euthanasieprogramm, durch das in Grafeneck mehr als 10000 Menschen, darunter 14 Biberacher, ermordet wurden. Ab 1949 war er in Biberach ein sehr beliebter niedergelassener Arzt. […]

Da erfährt man von einem Juristen, der aktiv bei der „Germanisierung“ des Warthegaus mitgewirkt hat und 1955 wieder als Richter am Landgericht Ravensburg eingestellt wird. Oder von einem, der für die NSDAP als überzeugter „Gau- und Reichsredner“ Propaganda macht und als Leiter des noblen Ravensburger Spohn-Gymnasiums stolz auf seine „judenfreie Schule“ ist und dann von der Spruchkammer als „Mitläufer“ eingestuft wird. Oder man schüttelt den Kopf über den Juristen, der als Reichsanwalt an Freislers Volksgerichtshof Karriere gemacht hat, sich nach dem Krieg dreist als „Widerstandskämpfer“ verkaufen konnte und nach seiner Pensionierung als Landgerichtsdirektor in Ravensburg auch noch Vorsitzender im Prüfungsausschuss für Kriegsdienstverweigerer wurde. Es sind Biografien ganz normaler Bürger, die zu willigen Vollstreckern exzessiver Gewalt wurden. [Quelle]

Sollte ein in Nürnberg zu lebenslanger Haft verurteilter Jurist, wirklich Pensionsnachzahlungen erhalten? In den 50er Jahren waren die meisten Verurteilten entlassen, begnadigt und erhielten ihre Pensionen …

1953 befanden sich die meisten Verurteilten schon wieder auf freiem Fuß, der letzte wurde 1958 entlassen. [bis auf Hess und Speer natürlich…] Da die deutschen Behörden die Verurteilungen der Alliierten nicht anerkannten, wurden sie nicht ins Strafregister eingetragen. Die Verurteilten galten als nicht vorbestraft und bekamen ihre Beamtengehälter oder -pensionen weiterhin, für die Haftzeit wurden sie ihnen nachgezahlt. Der im Nürnberger Juristenprozess zu lebenslangem Zuchthaus verurteilte Staatssekretär Franz Schlegelberger wurde aus Gesundheitsgründen 1950 vorläufig, 1951 endgültig entlassen und bekam 280.000 DM Pensionsnachzahlung, zu einer Zeit, als das Durchschnittsgehalt eines Arbeiters 200 Mark betrug. [[Quelle]]

Juristische Schlupflöcher

Aus „Der strafrechtliche Umgang mit der NS-Vergangenheit“ (s. Quelle unten)

Mit dem zwischen der Bundesrepublik und den drei westlichen Besatzungsmächten beschlossenen „Generalvertrag“ trat der „Überleitungsvertrag“, der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26. Mai 1952 in Kraft. Darin wurde den deutschen Gerichten verboten, Straftaten zu verfolgen, deren „Untersuchungen von den Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte endgültig abgeschlossen“ worden waren.

Man wollte offenbar verhindern, dass die deutsche Justiz die Urteile alliierter Gerichte wieder aufhob. In seiner extremen Auslegung führte das Verbot jedoch dazu, dass die Verurteilten praktisch Immunität genossen.

Auch wenn die Siegermächte ein Verfahren eingestellt hatten, weil damals das Belastungsmaterial unzureichend war, hielt der Bundesgerichthof die Sache für abgeschlossen, so dass selbst wenn später belastendes Material auftauchte, ein Strafverfahren nicht durchgeführt werden konnte. Das galt auch für die 1314 Täter, welche französische Militärgerichte in Abwesenheit wegen Ermordung von 80.000 französischen Juden und Erschiessung von 29 000 Geiseln verurteilt hatten, obwohl auch in Frankreich solche Abwesenheitsurteile gar nicht vollstreckbar waren. Die Täter jedoch hatten dreifachen Vorteil: Die Urteile waren in der Bundesrepublik nicht vollstreckbar, das Grundgesetz verbot ihre Auslieferung an Frankreich, und der Vertrag schloss ihre Bestrafung in Deutschland aus. Ihnen konnte folglich nichts mehr passieren. Frankreich drängte auf den Abschluss eines Zusatzabkommens, das wenigstens die in Abwesenheit Verurteilten von dem Strafverfolgungsverbot ausnahm. Ein solches Abkommen wurde schließlich am 2. Februar 1971 zwischen den Regierungen Frankreichs und der Bundesrepublik geschlossen, seine Ratifizierung im Bundestag aber Jahr und Jahr verschleppt. Vorsitzender des zuständigen Aussenpolitischen Ausschusses war damals der FDP-Abgeordnete Ernst Achenbach, der von 1940 bis 1943 an der deutschen Botschaft in Paris auch mit Judendeportationen befasst war und in dessen Rechtsanwaltspraxis – sein Sozius war Dr. Werner Best, ehemals Amtschef des Reichssicherheitshauptamts – die Kampagnen für eine Generalamnestie koordiniert wurden. Als der Bundestag das Zusatzabkommen 1975 endlich ratifizierte, stimmte der Bundesrat ihm nur zu, soweit es „Mordhandlungen“ betraf. Bei allen anderen Straftaten, zum Beispiel Totschlagsdelikten, blieb es Unverfolgbarkeit. [Quelle]

Besieht man sich die Urteilsbegründungen der deutschen Justiz in den späteren 50er Jahren, z.B. im Ulmer Prozess, könnten einem die Haare zu Berge stehen.

Das Schwurgericht Ulm beschreibt im August 1958 zum Beispiel die brutale Ermordung von 4.000 Menschen im litauischen Grenzgebiet durch SS-Einsatzgruppen, um dann festzustellen: „Die Urheber für die Maßnahmen … sind nach den tatsächlichen Feststellungen des Schwurgerichts Hitler, Himmler, Heydrich und deren nähere Umgebung“. Die Angeklagten wurden sämtlich als Gehilfen zu niedrigen Zuchthausstrafen (durchschnittlich pro festgestelltem Mord zu zwei Tagen) verurteilt.

„Die schönsten Tage meines Lebens“

Unbestritten ist, dass es oft nicht einfach war, die Schuld einzelner abzuwägen, selbst wenn jemand unmittelbar an der Ermordung von Personen teilgenommen hat. Was zu einem Punkt führt, der natürlich während der Nürnberger Prozesse nicht weiter ausgeführt wurde: Soldaten töten auf Befehl des Staates. Dies wird allgemein akkzeptiert. Niemand stellt Soldaten ein und befiehlt ihnen, auf keinen Fall jemand zu töten.

Die angeklagten strammen Nationalsozialisten nahmen nun (frei übersetzt) allesamt die Position ein, dass das, was für Soldaten galt, selbstverständlich auch für alle anderen galt, die im Dienste und im Auftrag des Staates handelten. Moral war die des Staates, was ein Bewusstsein für die Verantwortung und die Schuld an den eigenen Taten ausschloss. In manchen Fällen bekamen sie recht oder wurden milde verurteilt, doch die meisten sagten wenigstens aus, dass sie ihre Pflicht nur schweren Herzens getan hätten. Niemand will als herzloses Monster dastehen, man hat ja nur ungern seine Pflicht getan, wenn man überhaupt etwas gewusst hat.

Die Gerichte waren möglicherweise in so manchem Fall überfordert und außerdem parteiisch, wie noch gezeigt wird, der Fall des Theodor Pillich jedoch macht sprachlos.

Sogar Täter, die aus freiem Antrieb, ohne Auftrag oder Befehl gemordet hatten, stuften die Gerichte als bloße „Gehilfen“ ein. Ein abschreckendes Beispiel dafür bietet das Urteil des Landgerichts Giessen vom 3. Dezember 1963 gegen Theodor Pillich. Dieser war Angehöriger einer Pioniereinheit, die an der Massentötung nicht beteiligt war. Als er einen Tag Urlaub hatte, bat er darum, „diesen Urlaub nützlich verbringen“ und bei Massenerschiessungen mitmachen zu dürfen. Das Giessener Urteil schildert in grauenhaften Details, wie Pillich zwei Kleinkinder, die sich an den Beinen ihres Vaters festklammerten, erst von diesem losschoss, um dann den Vater zur Hinrichtung zu führen, dass er Polizeibeamte, die sich bei dem Massaker abseits hielten, antrieb und sie an ihre „Pflichten“ erinnerte. Er hatte seinen Fotoapparat mitgebracht, knipste eifrig und ließ sich mit „Trophäen“ in der Art eines Grosswildjägers ablichten. Die Fotos zeigte er nach der Aktion stolz im Casino herum, und sie wurden ihm zum Verhängnis, als man sie später bei einer Hausdurchsuchung fand, in einem Album mit dem Titel „Die schönsten Tage meines Lebens“. Das Gericht verurteilte ihn nur wegen Beihilfe zum Mord, weil er angeblich „ohne eigenen Tötungsvorsatz“ gehandelt hatte. Da man ihm immerhin 162 Fälle nachweisen konnte, wurde die im Gesetz vorgesehene Mindeststrafe von drei Jahren erhöht, um ganze drei Monate. [Quelle]

Die ganze haarsträubende Geschichte ist nachzulesen in

von Ingo Müller

Die Justiz in der Nachkriegszeit

Dass der Bundesgerichtshof, wie oben zu lesen war, das von den Alliierten verhängte Verbot so extrem auslegte, dass die Verurteilten praktisch Immunität genossen, könnte auch damit zusammenhängen, dass die verantwortlichen Richter selbst vorbelastet waren.

Der Autor Dr. Marc von Miquel, Autor des Buches „Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Politik und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren“ schrieb über die Verhältnisse in der Justiz:

Die besonderen rechtspolitischen Verhältnisse Mitte der fünfziger Jahren veranschaulicht auch der Umstand, dass in diesen Jahren mehr NS-Juristen in den westdeutschen Gerichtssälen vertreten waren als je zuvor oder danach. Entsprechend zum traditionellen Karrieremuster, demnach ältere Richter und Staatsanwälte schneller aufstiegen als die unbelasteten Nachkriegsjuristen, betrug 1954 der Anteil der schon im Dritten Reich tätigen Juristen bei den Amtsgerichten 74 Prozent, bei den Landgerichten 68 Prozent, doch 88 Prozent bei den Oberlandesgerichten und 75 Prozent beim Bundesgerichtshof.[11] Nicht besser stand es um Personalpolitik im Bundesjustizministerium. Die Besetzung einiger Abteilungen mutete wie ein getreues Abbild des Reichsjustizministeriums an und sparte auch schwer belastete Referenten nicht aus: Josef Schafheutle etwa, der Leiter der Strafrechtsabteilung, hatte als Regierungsrat im Reichsjustizministerium das politische Sonderstrafrecht und Strafprozeßrecht der NS-Zeit mitkonzipiert; Karl Dallinger, zuständig für Strafverfahren, war bereits vor 1945 Schafheutles Kollege in der Strafrechtsabteilung; Franz Maßfeller, Ministerialrat für Familienrecht, qualifizierte offenbar sein Amt als „Rassereferent“ im Reichsjustizministerium und Heinrich Ebersberg, verantwortlich für Kartellrecht, war einst der persönliche Referent des Reichsjustizministers Otto Thierack gewesen. [Quelle]

Entnazifizierung ?

Dokumente wurden von den Alliierten unter Verschluss gehalten, allerdings drängte keine der deutschen Regierungen auf eine zügige Rückgabe. Im Gegenteil, die Rede ist von aktiver Verschleppung. Niemand wollte die Akten zurückhaben. Aus gutem Grund!

Als die USA 1994 nach jahrzehntelangen Verhandlungen Dokumente des Berlin Document Center (BCD) an die Bundesrepublik Deutschland zurückgaben, gewann die Öffentlichkeit den Eindruck, die Bundesrepublik sei in ihren frühen Jahren von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern regiert worden. –

Die im BCD verwahrte Mitgliederkartei der NSDAP gab vertraute Namen preis: drei Bundespräsidenten – Karl Carstens (CDU), Heinrich Lübke (CDU) und Walter Scheel (FDP), der zuvor Außenminister war –, der ehemalige Präsident des Deutschen Bundestages, Richard Stücklen (CSU), der Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP), die Wirtschafts- und Finanzminister Karl Schiller (SPD) und Liselotte Funcke (SPD), der Kanzleramtschef Horst Ehmke (SPD), der ehemalige Fraktionschef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alfred Dregger, und viele andere. – Quelle: ©2018

Wir erinnern uns an Hans Filbinger, den baden-württembergischen „Landesvater“ und Minister. Filbinger war Marinerichter und wirkte in Nordeutschland und Norwegen an mindestens 234 Strafverfahren mit, teils als Staatsanwalt, teils als Richter. Noch 3 Wochen nach Hitlers Tod sprach er eine Gefängnisstrafe gegen einen Matrosen wegen antinazistischer Äußerungen aus und warf ihm in seinem Urteil ein hohes Maß an Gesinnungsverfall vor. [Quelle]

Hans Maria Globke war Staatssekretär im Bundeskanzleramt von 1953-1963. Zuvor war er Ministerialbeamter unter Konrad Adenauer. Während der nationalsozialistischen Diktatur war er hoher Beamter im Reichsinnenministerium mit dem Schwerpunkt der Teilnahme an der Judenverfolgung. [Quelle] Globke war der Verfasser der Durchführungsbestimmungen zur Ausbürgerung und Deportation der Juden. Wirklich eine ausgezeichnete Wahl, Herr Adenauer! Dass Reinhard Gehlen der erste Chef des BND werden konnte, ist Globkes Einfluss zu verdanken, ebenso, dass Felix von Eckardt, Drehbuchautor faschistischer Hetzfilme unter Goebbels, der oberste Chef des Bundespresseamtes werden konnte.

Im Bundeskanzleramt durften dann auch noch Karl Carstens (Ex-NSDAP) und Ex-Wehrwirtschaftsführer Ludger Westrick die Geschicke der BRD mitlenken. Ein Bundesminister, Theodor Oberländer, einst Teilnehmer am „Hitlerputsch“, war in der Ukraine an Judenverfolgungen beteiligt.

Ein Kurt Breull war 6 Jahre lang Leiter des Aufenthalts- und Ausländerrechtsreferats. Als es um die Denazifizierung ging, log er seine Mitgliedschaft in der SA weg, außerdem wäre er erst 1937 in die NSDAP eingetreten, wegen des allgemeinen Zwangs – obgleich er in Wirklichkeit bereits seit 1930 Mitglied war. Ausgerechnet Breull ist nun mit verantwortlich für die in Deutschland verbliebenen oder wieder zurückgekehrten Juden!

1949 wanderten die meisten „Displaced Persons“ aus dem Lager „Föhrenwald“ nach Israel aus. Gegen den Willen der verbliebenen Bewohner wurde 1951 die Zuständigkeit an deutsche Stellen übergeben. Auch an das BMI. Ein Jahr später spitzte sich die Lage zu. Viele der ausgewanderten „Displaced Persons“ hatten sich in Israel keine neue Existenz aufbauen können und kehrten nun nach Westdeutschland zurück.

Breull machte schnell deutlich, dass er die Rückwanderer aus Israel als „Illegale“ betrachtete, da sie weder über eine Aufenthaltsgenehmigung noch über einen deutschen Pass verfügten. Unter anderem forderte er, „die Möglichkeit der sofortigen Abschiebung innerhalb der 48 Stunden-Spanne“[1] zu nutzen. [Quelle]

Breull war offensichtlich durch den Krieg nicht von seinen Vorurteilen abgebracht worden zu sein, später soll er sich etwas gemäßigt haben. Für wie viele andere galt das nicht? Seltsamerweise fanden sich bei den Sozialdemokraten viele, die auch in der Partei waren. Wir wissen, dass dieser Umstand alleine nicht wirklich aussagekräftig ist, und man nicht jedem wegen seiner ehemaligen Parteizugehörigkeit einen Strick drehen sollte, aber wieso fand nicht einmal der eindeutig linke Willi Brandt mehr Personal, das sich in der NS-Zeit durch aktiven Widerstand ausgezeichnet hätte?

Die Parteien sind sich einig!

Allein in der Regierung von Willi Brandt saßen wohl zwölf ehemalige Nationalsozialisten und man mag sich zurecht wundern, wieso ausgerechnet bei den Sozialdemokraten ehemalige Mitglieder der Nationalsozialisten so zahlreich zu finden waren.[Quelle]

Aus den Untersuchungen von Autor und Journalist Malte Herwig geht eindeutig hervor, dass die Rückgabe der Akten von Stellen der deutschen Bundesregierung verschleppt wurden. Man wollte nicht wissen, wer in der NSDAP war, weil es die Verantwortlichen ja selbst wußten. Selbst wenn einige oder etliche Politiker, welche auf der NSDAP-Mitgliederliste standen, erst 16 Jahre gewesen sein mögen, gilt es vorrangig zu bedenken, dass politische Ämter entsprechend des eigenen Vorteils instrumentiert wurden.

Das Desinteresse an den Dokumenten des BDC war allumfassend und parteiübergreifend: Union, SPD und FDP waren sich darin einig, eine erneute Entnazifizierung verhindern zu wollen. Dabei waren die USA bereits 1967 zu einer Rückgabe der Akten bereit, allein, die Regierung Kiesinger zeigte ebenso wenig Interesse wie ihre Nachfolger. Von den jeweiligen Parteilinien abweichende Abgeordnete, die eine Rück- und Freigabe aller NS-Akten forderten, galten als lästige Nervensägen. Der SPD-Abgeordnete Karl-Heinz Hansen wurde nach beharrlichem Drängen aus seiner Partei ausgeschlossen.

Erst als die Grünen 1989 einen Parlamentsbeschluss herbeiführten, sah sich die Bundesregierung unter Helmut Kohl gezwungen zu handeln. Quelle: ©2018

Die Lehre aus der Geschicht‘

Die Frage „Wieviel wussten die Deutschen vom Holocaust?“ wird nicht beantwortet werden. Dafür dürfte deutlich geworden sein, dass das deutsche Volk eine moralische Schuld trägt, die Schuld nämlich, die Menschenrechte nicht verteidigt zu haben, als es darum ging. Aber aus der moralischen Schuld eines Einzelnen oder eines Volkes wird nicht automatisch die juristische Schuld. Juristisch sind die Personen verantwortlich, die beispielsweise Juden zum Tode geführt haben, die unmittelbar von Zwangsarbeit profitierten, und diejenigen, welche das Unterdrückungssystem installierten.

Eindeutig moralisch schuldig sind diejenigen, welche selbst als klar war, welches System sich da installiert hatte, weiterhin Spitzel- und Denunziantendienste leisteten, oder die Profite einfuhren, ohne Rücksicht darauf, wie sie erwirtschaftet wurden. Aber was ist mit den Bahnarbeitern? Sie wussten, was Sache ist und wünschenswert wäre es gewesen, wenn wenigstens einer den Mumm aufgebracht hätte, die Weichen zu sabotieren, oder sonst etwas zu unternehmen, um dem grausamen Vernichtungsmechanismus wenigstens vorübergehend Einhalt zu gebieten. Ebenso wünschenswert wäre es gewesen, wenn insgesamt mehr Menschen in Deutschland, sich zum Widerstand bereit gefunden hätten.

Aber Menschlichkeit und persönlicher Mut sind offensichtlich nicht Allgemeingut, und wohl auch nicht immer praktikabel. Jeder, der sich noch an die Stasizeit erinnert, kann sich vorstellen, wie Hitlers Deutschland funktionierte.

Im Gegensatz zur DDR, wo die Leute wussten, wie der Hase läuft, wurden die Menschen im Hitler-Staat getäuscht und in die Irre geführt, weil sie glauben wollten. Gleichzeitig wurden sie unterdrückt durch den totalitären Staatsapparat und bespitzelt durch das Denunziantentum. Der NS-Staat ging zunächst auf die Opposition und auf Minderheiten los, die keine Lobby hatten. Hitler hetzte nach der Machtergreifung nur noch mehr gegen das Judentum, und traf damit einen Nerv.

Offensichtlich war das Volk der Denker und Dichter nicht in der Lage selbst zu denken, und stimmte dumpf in den Die -Juden-sind-schuld-Chor mit ein. Millionen guter Männer waren im ersten Weltkrieg gefallen. Wer überlebte, war verbittert über die Beschlüsse von Versailles. Der Nachwuchs lernte es nicht anders und so war es möglich, dass ein kleiner Mann und eine zu Beginn unbedeutende Partei die Geschichte neu schreiben konnten.

Einigen Menschen im Reich dürfte tatsächlich erst spät aufgegangen sein, dass „Vernichtung“ tatsächlich und wortwörtlich gemeint war, und von den Nazi-Truppen in industriellem Maßstab betrieben wurde. Informationen über den Verbleib der Juden waren zensiert, und sickerten nur allmählich durch. Doch jeder, der wirklich interessiert gewesen wäre am weiteren Schicksal der Juden und ehemaligen Nachbarn, hätte sich schon denken können, was mit den Juden passierte, und zwar schon bevor die Soldaten im Osten Zeugen von Massenerschiessungen von Juden wurden. Niemand wollte es anscheinend zu genau wissen.

Dann kam der Krieg, und mit ihm war die letzte Möglichkeit zu organisierten bürgerlichen Protesten endgültig dahin. Wenn es sie je gegeben hat.

Ungeklärt bleibt auch die Frage, was praktisch an Widerstand möglich war. Wenn es für das Gros der Menschen keine Alternativen gab, dann fällt eben auch die generelle Schuldfrage weg. Die Einsicht, dass etwas fürchterlich falsch lief, stellte sich bei den meisten Deutschen viel zu spät ein. Bei einigen blieb die Erkenntnis ganz aus.

Bevor jedoch das Mitleid über die mitlaufenden, zu spät erkennenden Opfertäter der nationalsozialistischen Zeit Überhand nimmt, sei folgendes zu bedenken:

Hätte Hitler und sein Regime – einmal angenommen – tatsächlich gesiegt, wie sähe die Realität aus? Würden dann heute nicht allerorten deutsche Herrenmenschen umherstolzieren? Und etliche Minderheiten wären ausgerottet?

Die menschenverachtende Ideologie, welche sich in den Köpfen der Nazi-Elite gebildet hatte, und welche das Volk infiziert hatte, konnte vielleicht wirklich nur durch die totale Niederlage Hitlers gestoppt werden, da die Deutschen unfähig zu einer aus dem Volk kommenden Konterrevolution waren. Spätestens ab 1939 war daran nicht mehr zu denken, und das Stauffenberg-Attentat und andere schlugen fehl.

Zwar wurde im Artikel darauf hingewiesen, dass der Begriff der Schuld nur äußerst vorsichtig und mit Bedacht anwendbar ist, auf die unter diktatorischen Bedingungen lebenden Menschen, dennoch kann ich mir eine letzte verallgemeinernde Bemerkung nicht verkneifen.

Überspitzt ausgedrückt, gab es – nachdem die Opposition 1933 in Deutschland ausgeschaltet war, und Partei, SS, Gestapo und die normale Polizei ein obrigkeitshöriges faschistisches System installiert hatten – die große Masse des deutschen Volkes, welches Hitler und das Reich bejubelte, und die bestand – neben den nationalsozialistischen Haupttätern und ideologisch völlig Verblendeten – scheinbar aus einer großen Menge von Mitläufern, Profiteuren und Denunzianten (und tut es vielleicht immer noch), die halfen die nationalsozialistische Diktatur aufzubauen und am Leben zu erhalten. Sie gibt es in jedem System, gleich welches Fähnlein es trägt.

Menschen, die gegen das neue System eingestellt waren, befanden sich in der Minderheit, müssen wir annehmen, und hatten Angst, ihre Stimme zu erheben. Taten sie es doch, waren sie am nächsten Tag oder an einem anderen weg.

Widerstand beginnt, wenn man selber denkt

Zugleich sollte nicht vergessen werden, dass im 3. Reich auch Widerstandsgruppen existierten, wenn auch einschränkend der Meinung Ausdruck gegeben werden muss, dass der Wille zum Sturz Hitlers mit der Wende des Kriegsglücks zum Schlechteren eindeutig zunahm.

Leider werden wir nie wissen, wie die Sache weitergegangen wäre, wenn Hitler vor dem Russlandfeldzug entleiblicht worden wäre. Wahrscheinlich ist es aber besser so. Abhängig von den genaueren Umständen und vor allen Dingen, wer ihn abgelöst hätte, frage ich mich, ob die Nachfolger des Führers die Vernichtungspolitik nicht konsequent weiter betrieben hätten. Selbst wenn im Anschluss an ein erfolgreiches Attentat auf Hitler ein weniger radikaler Politiker an die Macht gekommen wäre – was meinen Sie, wie wäre die Sache (mit den Juden, den Herrenmenschen, dem Raubgold, dem Zahngold, dem Putsch) aufgearbeitet worden, wenn überhaupt? Ich habe meine Zweifel, was das anbelangt.

Die beiden wichtigsten Lehren aus der Geschicht‘ (aus meiner Sicht) sind:

  1. Verteidige die Menschenrechte!
  2. Lass‘ nicht zu, dass andere das Denken für dich übernehmen!

In der grundsätzlichen Bereitschaft in der Zukunft, diese Leitlinien zu verinnerlichen und in unserer Gesellschaft zu verankern, liegt meiner Ansicht nach die einzige Hoffnung, eines Tages eine wirklich gerechte Gesellschaft aufbauen zu können, und vor allen Dingen ist es vielleicht die einzige Möglichkeit eine Wiederholung des beschämenden, unwürdigen Verhaltens von Menschen gegenüber Menschen in Zukunft zu verhindern, welches in diesem Artikel wiederholt beschrieben wurde.

Dann wäre der Weg frei für ein friedliches, goldenes Zeitalter (wer’s glaubt … 🙂

Mit dem zweiten Punkt tun sich übrigens nicht nur die Deutschen schon immer besonders schwer.



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Teil II – Die Verschwörung zur Ermordung von John F. Kennedy

Im Blog oder im Archiv finden Sie, wie immer, die neusten Ergüsse meiner Weisheit 🙂

Weitere Quellen:

„Wie Adolf Hitler zum Nazi wurde“ von Thomas Weber, Propyläen Verlag, 2016

http://akteureundtaeterimnsinsiegenundwittgenstein.blogsport.de/a-bis-z/

Die schleppende Rückführung der Akten https://conservo.wordpress.com/2016/03/28/versteckspiel-bei-spd-cdu-und-fdp-mit-ihren-eigenen-nazi-politikern/

Über den Widerstand in Göttingen 1937 http://www.stadtarchiv.goettingen.de/widerstand/frames/fr_vesaspi-verweigerung.html

Aufarbeitung der regionalen NS-Strukturen https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-7168

Judenprogrome in Weiden und Amber 1938 http://www.heimatforschung-regensburg.de/2278/1/1107021_DTL1743.pdf

Machtergreifung der Nationalsozialisten am Beispiel Freihalden: http://www.freihalden.de/bilder/BLpB-Freihalden.pdf

Der befangene Rechtsstaat – Die westdeutsche Justiz und die NS-Vergangenheit https://lisa.gerda-henkel-stiftung.de/der_befangene_rechtsstaat_die_westdeutsche_justiz_und_die_ns_vergangenheit?nav_id=1151

Nationalsozialistische Ausschreitungen im März / April 1938 https://www.doew.at/cms/download/68p2i/maerz_april_1938_uebergriffe.pdf

Über Emil Schüle und die Vorwürfe gegen ihn http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46266483.html

Geschichte der Zentralen Stelle der Landesjustizvervaltung zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg http://deacademic.com/dic.nsf/dewiki/1540738

Wirtschaftskapitäne aus der Zeit 1933-1945
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https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article147322420/Hitler-konnte-fliehen-sollen-FBI-Akten-beweisen.html

2 Antworten auf „Was wussten die Deutschen?

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